Schwelender Konflikt zwischen Politik und Kirche

Neue Debatten um das Kirchenasyl: "Wir halten daran fest"

Veröffentlicht am 22.08.2020 um 00:15 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Vor fünf Jahren sorgte das Kirchenasyl zuletzt für größere Diskussionen - im Flüchtlingssommer 2015. Eine Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen glättete die Wogen. Nun werden jedoch wechselseitige Vorwürfe laut.

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Abgerissen sind die Auseinandersetzungen um das Kirchenasyl nie so ganz. Aktuell sorgt der Fall von Mutter Mechthild für Aufsehen. Die Äbtissin im fränkischen Kloster Kirchschletten gewährte in mehreren Fällen Kirchenasyl - nun droht ihr eine Gefängnisstrafe. Die Benediktinerin erklärt, sie könne nicht die Zukunft eines jungen Menschen opfern, nur weil sie selbst sich in einer juristischen Auseinandersetzung befinde: "Das ist doch kein Schachspiel."

Kritik aus dem Innenministerium

Herzlose Bürokratie auf der einen Seite, christliche Überzeugungstäter auf der anderen? Der Konflikt zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Kirchen schwelt schon länger. Im Frühjahr 2019 bezeichnete Berlins evangelischer Bischof Markus Dröge die Entwicklungen als "beschämend". Ein halbes Jahr zuvor hatte die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Rückkehr zur "ursprünglichen Absprache" gefordert; die katholischen Bischöfe kritisierten "zusätzliche administrative Hürden, die zulasten der betroffenen Menschen gehen".

Mitte Juli wurde nun ein Bericht aus dem Bundesinnenministerium bekannt, der Kritik am Kirchenasyl enthielt. Forderungen des Bamf würden in der Praxis nicht eingehalten. So sollen Asylbewerber das Kirchenasyl eigentlich innerhalb von drei Tagen verlassen, nachdem sie als Härtefall einen Ablehnungsbescheid erhalten haben - doch "dies geschah in den letzten Jahren nicht".

2018 hatte die Innenministerkonferenz eine Neuregelung im Umgang mit dem Kirchenasyl beschlossen. Dadurch habe die Entwicklung jedoch "nicht durchbrochen" werden können, so das Ministerium.

Beide Kirchen wiesen die Kritik zurück. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm warf dem Staat eine Aushöhlung der dazu mit den Kirchen 2015 geschlossenen Vereinbarung vor. In den Kirchengemeinden, die auf dieser Basis Geflüchtete aufgenommen hätten, herrsche der Eindruck vor, dass die Fälle gar nicht mehr wirklich geprüft würden, sagte er kürzlich der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Gemeinden trügen aufwendig Dossiers zusammen, "aber anders als früher erhält nur noch eine verschwindend kleine Zahl von Geflüchteten im Kirchenasyl ein Verfahren in Deutschland", bemängelte Bedford-Strohm.

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Bild: ©picture alliance/dpa/Daniel Karmann

In den Kirchengemeinden, die Geflüchtete aufgenommen hätten, herrsche der Eindruck vor, dass die Fälle gar nicht mehr wirklich geprüft würden. Das sagt Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Anne Harms von der kirchlichen Hilfstelle fluchtpunkt, die Rechtsberatung für Flüchtlinge anbietet, nennt zwei weitere Bereiche, die aktuell zu Problemen führen. Wegen der Corona-Pandemie hatte das Bamf Abschiebungen in Dublin-Fällen ausgesetzt - diese Regelung werde nun nach und nach aufgehoben. Das Bamf vertritt die Auffassung, die Aussetzung führe zu einer Unterbrechung und einem Neubeginn der Überstellungsfrist. "Die Rechtsprechung entwickelt sich aber deutlich gegen diese These", sagt Harms.

Zudem seien in ersten Fällen Abschiebungen für die Dauer eines Kirchenasyls ausgesetzt worden. Auch hier sei fraglich, ob dieser Schritt rechtlich zulässig sei, erklärt die Expertin. Dies gilt bereits für die Verlängerung der sogenannten Überstellungsfrist auf 18 Monate. Zugleich betont sie: "Die Dublin-Verordnung ist nicht dafür gedacht, Kirchengemeinden abzustrafen."

Die Zahlen haben sich im laufenden Jahr stabilisiert, Tendenz sinkend: Zum 11. August meldete die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl 354 Fälle. Betroffen waren demnach 543 Personen, davon 117 Kinder. Zugleich führen immer weniger Fälle zu einem regelrechten Asylverfahren: Im vergangenen Jahr wurde laut "Spiegel" für 14 der damals 464 im Kirchenasyl befindlichen Personen ein Asylverfahren aufgenommen.

Offen für Gespräche

Der Eindruck, dass Härtefälle nicht geprüft würden, werde den Bemühungen der Behörden nicht gerecht, sagte Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. "Die verantwortlichen Mitarbeiter würdigen die Sachverhalte individuell und sehr sorgfältig." Dass weniger Kirchenasyl-Fälle als Härtefälle anerkannt würden, liege daran, dass das Bamf gelernt habe: "Wir erkennen Härtefälle schon im Asylverfahren an", betonte Praschma. Und: Das Bundesamt sei für Gespräche offen.

Die Kirchen bekennen sich weiterhin zum Kirchenasyl. Es sei schwieriger geworden, sagt der Münchner Kardinal Reinhard Marx: "Aber wir halten daran fest".

Linktipp: Bamf-Vizepräsidentin: Kirchenasyl ist oftmals nicht mehr notwendig

Vorwürfe, das Kirchenasyl werde ausgehöhlt, sind aus Sicht von Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma unberechtigt. Das Amt habe aus den bisher vorgelegten Härtefällen gelernt. Einem häufig geäußerten Kritikpunkt gibt sie allerdings recht.
Von Paula Konersmann (KNA)