"Begleiten ja, töten nein!"

Kardinal Schönborn: Sterben darf nicht zum Geschäft werden

Veröffentlicht am 11.09.2020 um 15:02 Uhr – Lesedauer: 

Wien ‐ Derzeit verhandelt auch Österreichs Verfassungsgerichtshof die Frage, ob Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu erklären sei: Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hält deutlich dagegen.

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Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat sich gegen Lockerungen bei der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. "Begleiten ja, töten nein!", schreibt er in seiner Freitagskolumne in der Zeitung "Heute". "Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden." Der bisherige "österreichische Weg" bei dem Thema mit Hospizen, Schmerzlinderung durch Palliativmedizin, menschlicher Nähe und einfühlsamer Begleitung Sterbender habe sich "bestens bewährt".

Derzeit verhandelt Österreichs Verfassungsgerichtshof die Frage, ob Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu erklären sei, wie dies bereits in einigen anderen europäischen Ländern der Fall ist. Der Blick auf die dortige Sterbehilfepraxis mache ihn besorgt, so der Wiener Erzbischof.

Tod könne "manchmal eine Erlösung" sein, aber...

Zwar könne der Tod "manchmal eine Erlösung" sein. "Wo das Leiden unerträglich wird, das Leben nur mehr als Qual erscheint, kann es eine Befreiung sein, sterben zu dürfen." Doch dürfe man diese Befreiung nicht "beschleunigen". "Pflegebedürftige dürfen nicht unter Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten", mahnte Schönborn. Österreich sei in dieser Hinsicht bisher vorbildlich gewesen.

In ähnlicher Weise hatten sich zuletzt Vertreter und Institutionen der Kirchen geäußert. Auch das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) und die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) forderten umfassende Suizidprävention statt assistiertem Suizid.

Im Februar hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt, da es dem grundgesetzlich verankerten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben widerspreche. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, urteilten die Karlsruher Richter. Die gesellschaftliche Debatte zu dem Thema hält an. (KNA)