Erzbistum Freiburg veröffentlicht Handreichung für Seelsorger

Mehr Rechte für Wiederverheiratete

Veröffentlicht am 07.10.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirche

Bonn/Freiburg ‐ Das Erzbistum Freiburg will wiederverheiratet Geschiedenen entgegenkommen. Mit einer jetzt veröffentlichten Handreichung für Seelsorger sollen Wege aufzeigt werden, die eine Zulassung zu den Sakramenten und kirchlichen Ämtern möglich machen. "Das Sakrament der Ehe bleibt jedoch unangetastet", sagte der Bistumssprecher Robert Eberle am Montag gegenüber katholisch.de.

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Die Empfehlung des Freiburger Seelsorgeamts thematisiert neben der Ehevorbereitung auch die Hilfe für junge Familien sowie das Begleiten von Ehen, die in die Krise geraten und gescheitert sind. Man wolle Orte anbieten, "die für die Betroffenen einer gescheiterten Ehe offen sind, wo man ihnen zuhört und wo sie begleitet werden", schreibt das Erzbistum. Das könnten spezielle Seminare der Familienseelsorge, aber auch Gottesdienste zum "Loslassen und Freigeben" sein, so Eberle. Das Ziel sei es, eine vollkommene Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinschaft zurück zu erlangen.

Gespräche der wiederverheiratet Geschiedenen mit dem Seelsorger seien dafür unumgänglich, erklärte der Bistumssprecher. Einerseits um auf die in der Kirche gegeben Mittel und Wege einer rechtlichen Klärung ihrer Situation hinzuweisen – wie die Annullierung der Ehe. Zum anderen gehe es um die Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte. Wenn der Seelsorger den Eindruck habe, dass man im christlichen Sinne gemeinsam auf dem Weg sei, gebe es auch die Möglichkeit des Sakramentenempfangs. Ein Automatismus, der den Empfang garantiere, existiere jedoch nicht. Außerdem sehen Bistum und Seelsorgeamt ihr Kerngeschäft noch immer in der Ehe- und Paarberatung. Die Begleitung der Scheidung sei erst "der letzte Schritt", so Eberle.

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Die Kirche hat ein sehr hohes und positives Bild von der Ehe, da die Partner in ihrer Ehe die Beziehung darstellen, die Christus zu seiner Kirche hat.

Erzdiözese Freiburg sieht sich als Vorreiter in Deutschland

Die Erzdiözese Freiburg sieht sich in gewisser Weise als Vorreiter in Deutschland. "Die anderen Bistümer werden sicher auf uns schauen", sagt der Bistumssprecher. Die Seelsorgeamtsleiter der anderen Bistümer seien aber bereits über die Handreichung informiert. "Ein Blick nach Luxemburg zeigt aber, dass man sich auch woanders Gedanken macht ", so Eberle weiter. Sorgen macht er sich in Anbetracht des neuen Konzepts nicht: "Wir bewegen uns auf dem Boden der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts." Schon Papst Benedikt XVI. habe auf die Probleme hingewiesen und Franziskus greife sie jetzt wieder auf. Eberle führt die neuen Empfehlungen des Seelsorgeamts auf die Ergebnisse des besonders intensiv geführten Dialogprozesses zurück. "Wir haben vielen Kritikern den Beleg erbracht, dass die Dialogaktivitäten auch konkrete Resultate bringen."

Die 14-seitige Handreichung gibt Seelsorgern Hinweise zum Handeln und zeigt auf, wie eine Teilnahme am Leben der Kirche möglich sein könnte – sowohl für Menschen, die nach einer zerbrochenen kirchlichen Ehe bewusst alleine leben, als auch für Menschen, die eine zweite standesamtliche Trauung eingehen.

Segensfeier ohne Rituale aus der Trauzeremonie

Ihnen wird nicht mehr grundsätzlich der Zugang zu kirchlichen Ämtern wie dem Pfarrgemeinderat sowie zu den Sakramenten verwehrt. Außerdem ist ein Vorschlag für die Gestaltung einer Segensfeier für in zweiter Ehe verheiratete Paare enthalten. Diese solle etwa nicht am Jahrestag der zivilen Trauung stattfinden und auf Riten verzichten, die bei kirchlichen Trauungen üblich sind. Als Quellen zitiert die Handreichung das Apostolische Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. und das Dokument der Bischöfe der Oberreihnischen Kirchenprovinz zur Wiederverheirateten-Pastoral aus dem 1993.

Im Kontakt mit Geschiedenen und zivilrechtlich Wiederverheirateten geht es nach Ansicht des Seelsorgeamtes darum, "dass die menschenfreundliche und respektvolle Grundhaltung Jesu erfahrbar wird". Die neuen Leitlinien unterstützten darin, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. "Wie das auch von Papst Franziskus empfohlen wird", so Eberle. Denn es sei etwas anderes, ob jemand leichtsinnig Partner und Kinder für eine Jüngere verlasse oder eine Frau von ihrem Partner jahrelang verprügelt werde. Man wolle sich aber definitiv nicht mehr "hinter Paragrafen verschanzen", erklärt der Bistumssprecher.

Von Björn Odendahl und Agathe Lukassek