Große Verdienste um die Ökumene

Bochumer Kirchenrechtler Heinrich Reinhardt gestorben

Veröffentlicht am 22.10.2020 um 09:34 Uhr – Lesedauer: 

Bochum ‐ Der emeritierte Bochumer Professor für Kirchenrecht, Heinrich Reinhardt, ist tot. Der profilierte Kanonist und Ökumeniker prägte durch seine wissenschaftliche Arbeit und sein vielfältiges Engagement eine Generation an Kirchenrechtlern.

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Der Kirchenrechtler Heinrich J. F. Reinhardt ist im Alter von 78 Jahren gestorben. Wie katholisch.de von seinem Münsteraner Kollegen Thomas Schüller erfuhr, starb der Theologe am Mittwoch laut seiner Schwester "friedlich und ohne Schmerzen". Der emeritierte Professor der Ruhr-Universität Bochum war von 1992 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht. Er studierte in Paderborn, Freiburg und Bochum Theologie sowie in Bochum Rechtswissenschaften und in Straßburg Kanonisches Recht.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck würdigte Reinhardts theologisches und kirchenrechtliches Lebenswerk als durch solide wissenschaftliche Reflexion und eine unerlässliche Bodenhaftung des Kirchenrechts geprägt. Sein Forschungsschwerpunkt des kirchlichen Eherechts habe schon früh auf jene ökumenischen Probleme hingewiesen, "die uns als Kirche heute in einer sich schnell verändernden, globalisierten Lebenswirklichkeit deutlich herausfordern", so Overbeck.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten Reinhardts gehörte neben dem kirchlichen Eherecht auch die Ökumene. Reinhardt, der selbst in einer konfessionsverbindenden Ehe lebte, war Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Paderborner Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik und Berater der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sowie der Internationalen Römisch-Katholischen/Alt-Katholischen Dialogkommission. Im Auftrag des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen gestaltete er die Ökumene mit seiner Expertise mit.

"Wunderbarer, warmherziger und zugewandter Kollege"

Gegenüber katholisch.de würdigte Schüller Reinhardt als "wunderbaren, warmherzigen und zugewandten Kollegen". "Wir jungen Kanonisten konnten ihn jederzeit anrufen, und er war stets bereit uns Auskunft und Rat zu geben", so der Münsteraner Professor.

Nach Stationen in den Generalvikariaten der Bistümer Essen und Münster erhielt Reinhardt 1988 eine Professur für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Franziskaner und Kapuziner in Münster. Bereits 1983 gehörte der 1942 in Herne Geborene der Übersetzungskommission der Deutschen Bischofskonferenz für den Codex Iuris Canonici an. 1992 wurde er auf den Lehrstuhl für Kirchenrecht an die Ruhr-Universität Bochum als Nachfolger seiner Lehrers Heribert Heinemann berufen, wo er von 1999 bis 2002 auch als Dekan wirkte. Auf seine Initiative wurde 2003 ein interdisziplinärer Studiengang "Wissenschaftliche Fortbildung in der Notfallseelsorge" eingerichtet. (fxn)

23. 10. 2020, 9 Uhr: Ergänzt um Würdigung durch Bischof Overbeck.