Rahmenordnung für Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren veröffentlicht

Bischöfe wollen Betroffenenbeiräte bei Missbrauchs-Aufarbeitung

Veröffentlicht am 23.10.2020 um 12:47 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die deutschen Bischöfe gehen bei der strukturellen Aufarbeitung von Missbrauch den nächsten Schritt: Eine neu veröffentlichte Rahmenordnung regelt nun die Einsetzung von Betroffenenbeiräten in den Bistümern.

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Die Deutsche Bischofskonferenz geht bei der strukturellen Aufarbeitung von Missbrauch einen Schritt weiter und organisiert derzeit die Einsetzung von Betroffenenbeiräten. Am Freitag veröffentlichte sie deshalb eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren, wie sie mitteilte. Das Erstellen dieser Ordnung gehört zur Vereinbarung für eine strukturellen Aufarbeitung von Missbrauch. Diese hatten der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, im Juni unterzeichnet.

Die Kirche hatte eine solche Vereinbarung als erste Institution in Deutschland beschlossen. Damit verpflichten sich die Bischöfe, Missbrauch in ihren Bistümern nach festgelegten und transparenten Regeln aufzuarbeiten. Der genaue Titel der Vereinbarung lautet "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland".

Ackermann hofft auf rasche Einrichtung

Die Rahmenordnung soll nun das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren für die neu einzurichtenden Betroffenenbeiräte sowie die Aufwandsentschädigung für die begleitenden Betroffenen regeln. Sofern es in einem Bistum bereits ein vergleichbares Gremium gibt, kann die Beteiligung von Betroffenen demnach auch durch dieses Gremium erfolgen. Ackermann erklärte dazu, er hoffe, dass die Einrichtung der Beiräte rasch erfolgen werde.

Laut Rahmenordnung soll der Aufruf für eine Beteiligung öffentlich erfolgen. Bewerben können sich Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb der katholischen Kirche erlitten haben. Dem Auswahlgremium für einen Rat sollen demnach kirchliche Vertreter, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder Verwaltung sowie Betroffene angehören. Die nichtkirchlichen Vertreter sollen die Mehrheit des Auswahlgremiums stellen. Bei der Auswahl soll das Gremium auf Diversität bei Geschlecht und Herkunft sowie auf unterschiedliche Bereiche achten, in denen die Betroffenen missbraucht wurden. Die Betroffenenbeiräte sollen dann kontinuierlich an der Aufarbeitung beteiligt werden. Zudem haben sie das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Aufarbeitungskommission in dem jeweiligen Bistum. (KNA)

Die vollständige Rahmenordnung

Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung für die strukturelle Beteiligung von Betroffenen.