Bundestag befasst sich mit Gesetzentwurf von Opposition

Wann kommt die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen?

Veröffentlicht am 05.11.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Der Auftrag an den Gesetzgeber ist über 100 Jahre alt und stammt noch aus der Weimarer Republik: die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Nun macht die Opposition einen neuen Anlauf im Bundestag. Denn die Zeit drängt.

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Seit über 100 Jahren gibt es einen unerfüllten Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber: Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen. Er geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück und wurde mit Artikel 140 in das Grundgesetz übernommen. Am Donnerstag will der Bundestag sich in Erster Lesung mit einer weiteren Initiative zur Erfüllung dieses Auftrags befassen, einem Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linkspartei. Bisher sind solche Bemühungen unter anderem an der komplexen Materie gescheitert. Doch die Zeit drängt, denn in einer zunehmend pluralen säkularen Gesellschaft wird es immer schwieriger, solche Zahlungen zu begründen.

Die Leistungen gehen zum großen Teil auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Anfang des 19. Jahrhunderts enteigneten die Landesherren die Kirchen teilweise und nahmen ihnen damit die Grundlage für die Finanzierung ihrer geistlichen Aufgaben. Im Gegenzug zahlten sie Staatsleistungen etwa für Baulasten oder die Besoldung des Klerus. Die Weimarer Reichsverfassung wollte die Kirchen auf eine neue wirtschaftliche Basis stellen und verlangte deshalb die Ablösung - bis heute vergeblich.

Fast alle Bundesländer zahlen Leistungen an Kirchen

So zahlen die Bundesländer - ausgenommen Hamburg und Bremen - den Kirchen derzeit jährlich insgesamt rund 548 Millionen Euro. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.

Für die religionspolitische Sprecherin der Linkspartei, Christine Buchholz, ist es aber nicht mehr "vermittelbar, warum die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder erhalten, die aus geschichtlichen Ereignissen herrühren, die länger als 200 Jahre zurückliegen". Ein Gesetzesvorhaben der AfD-Fraktion geht in der Konsequenz noch weiter. Sie will den Kirchen die Leistungen höchstens bis Ende 2026 gewähren und dann entschädigungslos streichen.

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht

Die Deutsche Bischofskonferenz sieht im Gesetzentwurf zur Ablöse der Staatsleistungen an die Kirchen "hilfreiche Anknüpfungspunkte".

Rein rechtlich ist die Ablösung kompliziert. Der Bund selbst zahlt zwar nichts, muss aber gleichsam als Moderator in einem Grundsätzegesetz die Rahmenbedingungen schaffen. Der heikelste Punkt ist dabei die Berechnung des Finanzvolumens. Dies soll sich am Äquivalenzprinzip orientieren. Der Gesetzentwurf kommt dabei auf den 18,6-fachen Wert der jährlich zu leistenden Zahlungen, wobei das Jahr 2020 zugrunde gelegt werden soll. Das ergäben insgesamt rund zehn Milliarden Euro.

Allerdings müsse die Ablösung nicht allein durch Geldleistungen erfolgen, heißt es im Gesetzentwurf. Denkbar wäre damit etwa die Übernahme bestimmter Aufgaben oder Verpflichtungen der Kirche durch den Staat. Ferner ist ein verbindlicher Zeitrahmen vorgesehen: Nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes müssten die Länder binnen fünf Jahren eigene Gesetze erlassen, um die Ablösung innerhalb von 20 Jahren abzuschließen.

Bundesregierung scheint keinen dringen Handlungsbedarf zu sehen

Die Regierungskoalition von Union und SPD sieht allerdings offenbar keinen dringenden Handlungsbedarf, auch wenn im Grundsatz zumindest von Seiten der meisten katholischen Diözesen und der evangelischen Landeskirchen Offenheit für Gespräche besteht. Die Bereitschaft bemisst sich nicht zuletzt an der Abhängigkeit von den Zahlungen. Die Gesamtsumme macht zwar im Verhältnis zu den Kirchensteuereinnahmen nur einen kleinen Teil aus. Doch sind manche Diözesen oder Landeskirchen vor allem in Ostdeutschland stärker auf die Zahlungen angewiesen als andere.

Und auch bei den Ländern gehen die Interessen auseinander, je nach Beitragshöhe. In Baden-Württemberg wurde erst vor wenigen Jahren eine neue Vereinbarung zwischen Kirche und Land erzielt, und für Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) steht die Ablösung der Staatsleistungen nicht auf der "Prioritätenliste des politisch Notwendigen".

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sieht im Gesetzentwurf zwar "hilfreiche Anknüpfungspunkte". Er forderte aber, unbedingt Vertreter der Länder und der Kirchen hinzuzuziehen. Denn diese müssen die Vorgaben eines Grundsätzegesetzes umsetzen. Die Aussichten für das Gesetzgebungsverfahren sind also völlig offen. Und der damalige religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, sagte bereits bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Vorlage möglicherweise nur ein "Werkzeugkasten" für ein künftiges Gesetz sein könne. Damit könnte es immerhin einen wesentlichen Schritt zur Lösung markieren, die einem künftigen Parlament überlassen bliebe.

Von Christoph Scholz (KNA)