Kein demokratischer Wahlkampf, sondern geistlicher Prozess

Bischof Gmür: Gläubige sollen in Bischofswahl einbezogen werden

Veröffentlicht am 13.11.2020 um 10:12 Uhr – Lesedauer: 

Zürich ‐ Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie man Bischofsstühle besetzt. Die Gläubigen sind dabei immer außen vor. Geht es nach Bischof Felix Gmür, dem Vorsitzenden der Schweizer Bischofskonferenz, sollte sich das ändern.

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Der Baseler Bischof Felix Gmür spricht sich dafür aus, dass Bischöfe generell auf diözesaner Ebene gewählt werden. "Lokal von den Gläubigen getragene und zugleich universalkirchlich abgestützte Modelle zur Bischofswahl sollten nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellen", schreibt der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz in einem Gastbeitrag für "forum", dem Magazin der katholischen Kirche in Zürich. Priester, Diakone und weitere kirchliche Mitarbeiter, aber auch die Gläubigen eines Bistums sollten bei der Bischofswahl mitbestimmen dürfen.

Man müsse "gemäß den jeweiligen kulturellen Befindlichkeiten" Mechanismen finden, um eine "angemessene Vertretung des ganzen diözesanen Volkes Gottes" zu gewährleisten, so Gmür weiter. Allerdings dürfe die Auswahl der Kandidaten und das Wahlprozedere keinesfalls als demokratischer Wahlkampf gestaltet werden: "Vielmehr geht es um einen Prozess der geistlichen Unterscheidung, der zu einer möglichst einmütigen Entscheidung führt." Weil die Kirche in einem Bistum zwar "ganz Kirche, aber nicht die ganze Kirche" sei, müssten auch die Nachbarbistümer und der Papst, der eine Wahl bestätigen muss, einbezogen werden.

Freie Ernennung durch den Papst als Ausnahme

In der lateinischen Kirche sei es die Regel, dass der Papst die Bischöfe frei ernenne, erklärt Gmür. Ausnahmen seien weltweit gesehen die Schweizer Bistümer Basel und St. Gallen. Statt sie zu benennen, ernenne der Papst in diesen Diözesen den durch das Domkapitel rechtmäßig gewählten Bischof. In früheren Zeiten sei dieses Verfahren üblich gewesen, so Gmür: "Erst mit der Herausgabe des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) von 1917 wurde das Bischofswahlrecht ausdrücklich dem Papst zugesprochen." Der Eindruck, das päpstliche Ernennungsrecht sei althergebracht und andere Modelle der Bischofswahl beruhten auf einem reinen Gnadenakt des Papstes, stimme also nicht, betont der Baseler Bischof. Zu Beginn der Kirchengeschichte sei bei der Auswahl eines Bischofs die möglichst breite Mitwirkung der Gläubigen und von verschiedenen kirchlichen Instanzen grundlegend gewesen.

Auch in Deutschland gibt es unterschiedliche Verfahren bei der Besetzung von Bischofsstühlen. In den meisten Bistümern wählt das Domkapitel einen Kandidaten aus einer vom Vatikan zusammengestellten Dreierliste, die Wahl bestätigt der Papst. Dagegen kann der Pontifex in den bayerischen Diözesen völlig frei einen Bischof ernennen. Die Domkapitel können dort lediglich eine Liste mit aus ihrer Sicht geeigneten Kandidaten beim Vatikan einreichen. Die unterschiedlichen Prozesse hängen mit den verschiedenen Konkordaten mit dem Heiligen Stuhl zusammen, die in Deutschland je nach Region gelten. (mal)