Kritik am Papst
Der Zeitung "Die Welt" sagte der Geistliche in ihrer Mittwochsausgabe über den Pontifex: "Bei aller päpstlichen Väterlichkeit hätte ich mir gewünscht, dass er robuster und klarer agiert und sagt: Der Bischof wird nicht mehr zurückkommen." In einem Brief an seine Mitarbeiter hatte zu Eltz schon am Dienstag von einer "merkwürdigen und denkwürdigen" Entscheidung des Papstes gesprochen.
Eine Rückkehr Tebartz-van Elsts als Bischof nach Limburg hält zu Eltz jedenfalls nicht für möglich: "Ich werde alles, was in meinen Kräften steht, dafür tun, dass auch die Verantwortlichen in Rom das einsehen können, und dränge darauf, dass wir bald einen neuen Bischof von Limburg wählen dürfen, der uns vertraut und dem wir vertrauen können."
Grundsatz der Unschuldsvermutung
Im gerichtlichen Verfahren gegen Tebartz-van Elst hatte Pressesprecherin Nana Frombach von der Staatsanwaltschaft Hamburg am Dienstag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) betont, der Ausgang des Verfahrens sei weiter offen. Zuvor hatte eine Meldung des Berliner "Tagesspiegel" für Verwirrung gesorgt, das Amtsgericht Hamburg wolle das Verfahren gegen den Limburger Bischof gegen eine Geldauflage einstellen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll.
In der Debatte hat nun der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch an den Grundsatz der Unschuldsvermutung erinnert. Im Falle Tebartz-van Elst scheine dieser Grundsatz jedoch unbekannt, beklagte Jentsch im "Wiesbadener Kurier" (Mittwoch). Da liege jemand am Boden und gnadenlos werde weiter auf ihn eingetreten. Rücksichtslos heizten die Gazetten die Stimmung gegen den Bischof an.
Auch das Prinzip der Menschenwürde gerate aus dem Blick, wenn sich die vermeintliche Mitwirkung an der Aufklärung bedenklicher Vorgänge als Lust an der Demütigung der Verdächtigen offenbare, schreibt Jentsch.
Business-Class oder First Class?
Im Kern geht es in dem Gerichtsstreit um die Umstände eines Flugs des Bischofs und seines ehemaligen Generalvikars Franz Kaspar im vergangenen Jahr nach Indien. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem "Spiegel"-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestreitet der Bischof den Flug jedoch mit den Worten "Business-Class sind wir geflogen". In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den Bischof, weil er in der eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.
Seit Monaten steht der Limburger Bischof wegen der gerichtlichen Auseinandersetzungen, aber auch wegen seines Führungsstils und den explodierenden Kosten für das neue Diözesane Zentrum auf dem Limburger Domberg unter Druck. Wie kürzlich bekannt geworden war, wird der Bau rund 31 Millionen Euro kosten: ursprünglich geplant war ein einstelliger Millionen-Betrag. Aufgrund der Entwicklungen hatte Papst Franziskus in der vergangenen Woche Tebartz van-Elst auf unbestimmte Zeit beurlaubt . Seit vergangenem Montag leitet der neue Generalvikar des Bistums, Wolfgang Rösch , kommissarisch die Amtsgeschäfte in Limburg (gho/dpa/KNA).