Bischöfe sollten die Aufsichtspflicht über Gemeinschaften ernst nehmen
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Mit der Online-Tagung "Gefährliche Seelenführer", die vergangene Woche stattfand, haben die deutschen Bischöfe ein wichtiges, aber schwieriges Thema auf die Tagesordnung gesetzt: den geistlichen Missbrauch. Zwei ehemalige Mitglieder katholischer Gemeinschaften berichteten eindrücklich von ihren Erfahrungen. Dabei wurde auch deutlich: Es sind nicht nur einzelne "Seelenführer", die anderen auf geistliche Weise Gewalt antun. Auch wenn missbräuchliche religiöse Strukturen oft von charismatisch-manipulativen Gründerfiguren erschaffen und geleitet werden, so gehört es doch zu den abgründigen Eigenschaften solcher Strukturen, dass die Opfer darin auch ihrerseits zu Tätern werden können.
Ein entsprechendes Eingeständnis einer Betroffenen auf der Tagung nötigt ganz besonderen Respekt ab. Christian Geyer hat zurecht darauf hingewiesen, dass damit „eine rein passivistische Perspektive“ auf das Phänomen durchbrochen ist. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Im Rahmen unserer Recherchen zur "Integrierten Gemeinde" haben uns Berichte darüber erreicht, was es geheißen habe, in eine solche Gruppe hineingeboren und dort aufgewachsen zu sein. Ständig hätten die Bezugspersonen und Wohnorte gewechselt, schon sehr früh seien Kinder von ihren Eltern getrennt worden. Die emotionale Vernachlässigung, insbesondere durch permanente Bindungsabbrüche, sei mit einer häufigen Verletzung der Privat- und Intimsphäre einhergegangen. Vertreter der Gemeinde haben diese und alle anderen Vorwürfe abgestritten.
Nicht bestreiten können sie, dass kein Kind sich ausgesucht hat, in diese Gemeinde integriert zu werden. Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers, Mitveranstalter der Tagung, hat angeregt, "Mechanismen zur Meldung, Dokumentation, Aufarbeitung und Entschädigung" einzuführen. Die Bischöfe haben laut Kirchenrecht eine Aufsichtspflicht über Gemeinschaften, die in ihrem Bistum offiziell anerkannt sind. Die Vorschläge von Timmerevers umzusetzen, hieße eigentlich nur: die Verantwortung ernstzunehmen, die sich aus dieser Aufsichtspflicht ergibt.