Der Benediktinerpater wurde 61 Jahre alt

Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering überraschend gestorben

Veröffentlicht am 19.11.2020 um 09:03 Uhr – Lesedauer: 

München/Metten ‐ Er gehörte zu den renommiertesten Kanonisten Deutschlands und war auch über die Grenzen seines Fachs geschätzt: Jetzt ist der Münchner Kirchenrechtler und Benediktiner Stephan Haering überraschend gestorben. Er wurde 61.

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Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering ist tot. Der Benediktiner und Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München starb am Mittwoch überraschend im Alter von 61 Jahren, wie der Abt der Benediktinerabtei Metten mitteilte. Haering wird am kommenden Montag auf dem Mönchsfriedhof der Abtei beigesetzt.

Haering gehörte dem Benediktinerorden seit 1978 an und wurde 1984 zum Priester geweiht. Jura habe ihn schon immer interessiert, zitiert ihn seine Abtei auf ihrer Webseite: "Wenn ich mich nicht fürs Kloster entschieden hätte, wäre ich wohl Rechtsanwalt geworden", so Haering. Dabei sei das Recht kein Gegensatz zur christlichen Nächstenliebe, sondern vielmehr Schutz für den Schwächeren und "das Minimum an Liebe", das Menschen geschuldet sei. Sein dem Johannes-Evangelium entnommener Primiz-Spruch war "Ich nenne euch nicht mehr Knechte, sondern Freunde".

Die Nachricht von Stephan Haerings Abtei über den Tod des Mönchs
Bild: ©Abtei Metten

Die Abtei Metten teilte den Tod ihres Mönchs mit.

Der Benediktiner war zunächst von 1997 bis 2001 Professor für Kirchenrecht in Würzburg. 2001 wurde er auf den Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte an der LMU München berufen, den er bis zu seinem Tod innehatte. 

Haering gehörte zu den renommiertesten Kanonisten Deutschlands und wirkte auch international. 2005 wurde er von Papst Benedikt XVI. zum Mitarbeiter des Sondersekretariats für die XI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode berufen. Er war Richter am Erzbischöflichen Konsistorium und Metropolitangericht München, Berater der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchenrecht der DBK und geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift "Archiv für katholisches Kirchenrecht". Als Mitherausgeber des "Handbuchs des katholischen Kirchenrechts" verantwortete er einen der bedeutendsten Kommentare zum Codex Iuris Canonici (CIC) mit. Noch vor zwei Wochen hatte er gegenüber katholisch.de in einem Interview die jüngsten Änderungen des CIC durch Papst Franziskus eingeordnet. (fxn)