Berliner Gericht: Hausdurchsuchung wegen Bibelversen war illegal
Ohrfeige für die Berliner Staatsanwaltschaft: Die auf Veranlassung der Anklagebehörde im Sommer wegen Bibelversen erfolgte Hausdurchsuchung in einem koreanischen Imbiss im Ortsteil Schöneberg war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, der katholisch.de vorliegt. Die Voraussetzung für den Durchsuchungsbeschluss habe nicht vorgelegen, da es an dem dafür notwendigen Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gefehlt habe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft in der Bundeshauptstadt hatte im Frühjahr gegen die christliche Besitzerin des Imbisses "Ixthys" (altgriechisch: Fisch) ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Anlass dafür waren Bibelverse, die bereits seit mehreren Jahren großflächig an den Wänden des Restaurant hängen. Konkret wurde der Besitzerin des Lokals gegenüber der katholischen St.-Matthias-Kirche vorgeworfen, ein auch von der Straße aus sichtbares, handgeschriebenes Bibelzitat aus dem alttestamentlichen Buch Levitikus in ihrem Lokal aufgehängt zu haben, in dem Homosexualität zwischen Männern als "Gräuel" bezeichnet wird (Levitikus 18,22). Indem die Wirtin einzelne Passagen dieser Bibelstelle wie "Greuel ist dies" in Fettschrift hervorgehoben habe, habe sie sich die entsprechenden Stellen zu eigen gemacht, begründete die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren.
"Schande von Schöneberg" oder "Stimmungsmache"?
Die Bibelverse wurden durch das Verfahren und darauf folgende Medienberichte erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. So schrieb etwa die Boulevardzeitung "B.Z." Mitte Juli von der "Schande von Schöneberg"; ausgerechnet im sogenannten "Regenbogenkiez" wolle die Besitzerin Homosexuelle mit Bibelversen bekehren. Die evangelische Nachrichtenagentur "idea" sprach dagegen von "Stimmungsmache" gegen die christliche Wirtin. Die Beschuldigte selbst wurde in der "B.Z." mit den Worten zitiert: "Ich bin sehr gläubig und möchte, dass alle Menschen zu Gott finden." Und weiter: "Ich verurteile homosexuelle Menschen nicht, aber wenn sie Gottes Willen nicht befolgen, werden sie nicht das ewige Leben, sondern die ewige Hölle erfahren müssen." Zugleich betonte sie, dass sie Homosexuelle auch weiterhin in ihrem Lokal empfangen werde.
Die Bibelstelle aus Levitikus sorgt schon seit Jahren immer wieder für Diskussionen. So rief etwa der damalige Bischof von Chur, Vitus Huonder, 2015 scharfe Kritik hervor, als er bei einem Kongress unter Verweis auf das alttestamentliche Buch betonte, die entsprechenden Stellen "würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben". Und auch in der Diskussion um das zunächst vom Vatikan verweigerte "Nihil obstat" für den damaligen Rektor der Theologisch-Philosophischen Hochschule Sankt Georgen, Ansgar Wucherpfennig, spielten die Levitikus-Aussagen zur Homosexualität im Herbst 2018 eine Rolle.
Im Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten, mit dem im Sommer die von der Staatsanwaltschaft im Zuge des Ermittlungsverfahrens beantragte Hausdurchsuchung genehmigt wurde, hieß es zur Begründung mit Blick auf die Imbissbesitzerin: "Der Beschuldigten kam es gerade darauf an, durch die Auswahl des Bibelzitats und die Hervorhebung der genannten Passage ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung öffentlich zum Ausdruck zu bringen." Der Wirtin sei bewusst gewesen, dass ihr Restaurant "in unmittelbarer Nähe zum Winterfeldplatz und damit im Zentrum der LSBTI-Community Berlins" liege, wo viele schwule Männer lebten oder ausgingen. "Sie nahm wenigstens billigend in Kauf, dass das Bibelzitat geeignet ist, Hass und Gewalt gegen schwule Männer hervorzurufen oder zu verstärken", schrieb das Amtsgericht in seinem Beschluss wörtlich.
Der Anwalt der Beschuldigten, Hermann Frank, hatte diese Darstellung im September gegenüber katholisch.de scharf zurückgewiesen und betont, dass er beim Amtsgericht Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt habe mit dem Ziel, ihn als rechtswidrig einstufen zu lassen. "Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass in Deutschland die Durchsuchung eines Restaurants zum Zwecke der Beschlagnahme eines Bibelzitates mit der Begründung angeordnet wird, dass das Zitat volksverhetzend sei", sagte Frank. Der Beschluss greife schwer in die Grundrechte der Beschuldigten ein, da er in den Schutzbereich der Religionsfreiheit einbreche, so der Anwalt. Eine Sichtweise, mit der der Anwalt nun Erfolg hatte.
Dem jetzt vorliegenden Beschluss des Landgerichts Berlin ist zu entnehmen, dass auch die Staatsanwaltschaft inzwischen anders auf das Ermittlungsverfahren und die Hausdurchsuchung blickt. "Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage bestehen Zweifel, ob das verfahrensgegenständliche Geschehen den Tatbestand einer Volksverhetzung" erfülle, schreibt die Anklagebehörde in ihrer Stellungnahme an das Landgericht. Es erscheine bereits fraglich, ob das "verfahrensgegenständliche Geschehen überhaupt konkret geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören“. Unabhängig davon dürfe unter Berücksichtigung der Religions- und Meinungsfreiheit und mit Blick auf den Volksverhetzungsparagrafen des Strafgesetzbuchs "wohl weder ein Aufstacheln zum Hass noch ein Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden" vorliegen.
Anwalt beantragt Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Im weiteren Verlauf ihrer Stellungnahme geht die Staatsanwaltschaft sogar noch weiter. So schreibt sie, dass "gewichtige Umstände" dafür sprechen dürften, dass das Verhalten der Imbissbesitzerin ein "zulässiger Ausdruck der verfassungsrechtlichen Religions- und Meinungsfreiheit" sei. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass im gesamten Lokal vergleichbare Zitate aus der Bibel aufgehängt gewesen seien, die sich offensichtlich nicht auf Homosexualität zwischen Männern bezögen. "Weiterhin werden die Bibelzitate inhaltlich zutreffend wieder gegeben, auch wenn sie zum Teil stark verkürzt sind", so die Anklagebehörde. Die Beschuldigte drücke durch die aufgehängten Zitate ihre christliche Überzeugung aus: "Diese Überzeugungen mögen – insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität – nicht mehr zeitgemäß erscheinen." Jedoch dürfte die Art und Weise der Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, weil sich die Beschuldigte zudem auf den Wortlaut der biblischen Textpassage berufen könne.
Der Anwalt der Beschuldigten erklärte am Freitag gegenüber katholisch.de, dass er angesichts des Beschlusses des Landgerichts inzwischen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt habe. Er rechne in diesem Zusammenhang mit einer "kurzfristigen Entscheidung" der Berliner Staatsanwaltschaft, so Frank.