Anzeigen von Privatpersonen wegen Strafvereitelung in Missbrauchsaufarbeitung

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Kardinal Woelki

Veröffentlicht am 02.03.2021 um 17:35 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Wegen der umstrittenen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln prüft die Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki. Mehrere Menschen hatten Anzeige gegen ihn erstattet.

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Wegen der umstrittenen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln prüft die Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki. In vielen dieser Anzeigen werfen Privatpersonen dem Erzbischof Strafvereitelung vor, wie der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Anfang des Jahres seien die ersten Anzeigen eingegangen, mittlerweile seien es etwa zehn. Derzeit kämen jedoch täglich neue Anzeigen hinzu. Daher sei nicht absehbar, wie lange die Prüfung dauern werde.

Strafvereitelung bedeutet, dass die Aufklärung von Straftaten wissentlich verhindert wird. Seit Monaten wird im Erzbistum Köln um die öffentliche Aufarbeitung früherer Fälle sexuellen Missbrauchs durch Geistliche gerungen. Dabei geht es auch darum, Verantwortliche zu benennen, die Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Ein erstes Aufarbeitungsgutachten hat Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält; zugleich hat er für den 18. März die Veröffentlichung eines zweiten Gutachtens angekündigt. Kritiker werfen dem Erzbischof mangelnden Aufklärungswillen und schlechte Kommunikation vor.

Der WDR hatte zuerst über die staatsanwaltschaftliche Prüfung berichtet. Nach Informationen des Senders gab es in den vergangenen Jahren mehrfach derartige Prüfungen gegen Woelki, die jedoch stets eingestellt worden seien. Willuhn erklärte, die früheren Vorwürfe stünden – soweit dies ersichtlich sei – in keinem direkten Zusammenhang zu den derzeitigen Anschuldigungen gegen den Kardinal. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, nimmt eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. (KNA)