Mainzer Kollege Pulte hingegen sieht keine "letztverbindliche Entscheidung"

Kirchenrechtler Mückl: Absage an Segnung homosexueller Paare endgültig

Veröffentlicht am 18.03.2021 um 09:51 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Es sei "eine Absage des Apostolischen Stuhls an Bestrebungen, Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts einzuführen oder auch nur zu dulden", betont Stefan Mückl. Sein Mainzer Kollege Matthias Pulte sieht aber keine Endgültigkeit.

  • Teilen:

Der in Rom lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl sieht im Verbot von Segnungen homosexueller Paare durch die Glaubenskongregation eine von Papst Franziskus gebilligte "letztverbindliche Entscheidung". Wer gemeint habe, es handle sich um einen bloßen Meinungsbeitrag, "der lediglich Lektüre und Diskussion verdiene, um danach unbeachtet zu den Akten gelegt zu werden, wird dem Dokument nicht gerecht", schreibt Mückl in der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" (online). Der Theologe lehrt an der vom Opus Dei getragenen Päpstlichen Universität Santa Croce.

In der Sache handle es sich um "eine Absage des Apostolischen Stuhls an Bestrebungen, Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts einzuführen oder auch nur zu dulden". Die Kirche habe dazu keine "Vollmacht". Mit derselben Wendung habe Papst Johannes Paul II. 1994 die Unmöglichkeit der Priesterweihe der Frau klargestellt. "Im einen wie im anderen Fall geht es nicht um eine Frage des Wollens, sondern vielmehr des Könnens."

Allein der Apostolische Stuhl könne neue Segenshandlungen einführen

Mückl ruft in Erinnerung, dass liturgische Handlungen wie Segnungen nach den Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts nicht privater Natur, sondern "Feiern der Kirche selbst" sind. Allein der Apostolische Stuhl könne neue Segenshandlungen einführen, bestehende verbindlich auslegen, abschaffen oder verändern. "Alle anderen kirchlichen Instanzen - Bischofskonferenzen, einzelne Diözesen oder gar einzelne Priester - sind demgegenüber nicht zuständig."

Zu einer anderen Einschätzung als Mückl kommt der Mainzer Kirchenrechtler Matthias Pulte. "Papst Franziskus hat die Publikation des Responsum lediglich gutgeheißen, diese nicht einmal angeordnet und erst recht nicht mit einer Letztentscheidungsklausel in der Sache versehen", schreibt Pulte auf der Webseite seines Lehrstuhls. Zwar komme der Entscheidung Gesetzescharakter zu, die Angelegenheit für die Gegenwart abschließend zu klären. "Es bleibt aber in diesem Fall, wegen der rechtlich schwachen Schlussformel, eine Tür für spätere Änderungen geöffnet", so Pulte. Zweifellos werde das Responsum die  Debatte um die Frage der Segnung der betroffenen Paare nicht beenden. "Das gilt insbesondere, weil die der Begründung zugrundeliegende Hermeneutik in den Humanwissenschaften, aber auch in der Theologie nicht unumstritten ist."

Die vatikanische Glaubenskongregation hatte am Montag erklärt, die Kirche habe keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Das sei auch die Position von Papst Franziskus. Mehrere deutsche Bischöfe, katholische Verbände und Theologen kritisierten die Entscheidung, andere Oberhirten begrüßten sie. An einer Unterschriftenaktion für die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften haben sich bereits mehr als 1.000 Menschen beteiligt, ein Großteil davon Priester und andere Seelsorger. (tmg/KNA)

18.3., 14:15 Uhr: Ergänzt um Pulte.