Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als Ruhetage festgelegt

Harter Lockdown zu Ostern – Präsenzgottesdienste sollen entfallen

Veröffentlicht am 23.03.2021 um 07:46 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Bund und Länder haben beschlossen: Es gibt keine Lockerungen, sondern vielmehr einen verschärften Lockdown über Ostern. Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage festgelegt. Gottesdienste sollen nur virtuell gefeiert werden.

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Bund und Länder wollen die dritte Corona-Welle mit verschärften Einschränkungen zu Ostern brechen. Dazu beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag "eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte" für die Zeit von Gründonnerstag (1. April) bis Ostermontag (5. April). Gründonnerstag und Karsamstag sollen einmalig als Ruhetage festgelegt werden. Zugleich wollen Bund und Länder die Kirchen bitten, Gottesdienste möglichst nur virtuell zu feiern.

"Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen", heißt es wörtlich in dem Papier zu den weiteren Corona-Maßnahmen, auf das sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs nach stundenlangen Verhandlungen einigten. Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, schrieb in einer ersten Reaktion auf Twitter, das Ergebnis habe die Bischöfe "ohne jede Vorwarnung" überrascht. Man werde im Laufe des Tages darüber beraten.

An Ostern feiern Christen ihr ältestes und wichtigstes Fest: die Auferstehung Jesu am dritten Tag nach dem Tod am Kreuz. Nach Möglichkeit wird in der Osternacht von Karsamstag auf Ostersonntag eigentlich das Sakrament der Taufe gespendet. 2020 hatte der Vatikan katholische Bischöfe und Priester wegen der Pandemie bereits angehalten, die Gottesdienste ohne Anwesenheit von Gläubigen zu feiern. Es gab viele Live-Übertragungen, digitale Feiern und Anregungen zu Hausgottesdiensten. Auch in diesem Jahr planen die meisten Gemeinden schon mit (bislang zusätzlichen) digitalen Formaten oder Gottesdiensten im Freien.

"Erweiterte Ruhezeit zu Ostern"

Laut Beschluss von Bund und Ländern sollen während der "erweiterten Ruhezeit zu Ostern" weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es. An alle Bürger wird eindringlich appelliert, auch zu Ostern auf nicht notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.

Private Zusammenkünfte bleiben am langen Osterwochenende mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten grundsätzlich als ein Haushalt. Soweit Außengastronomie überhaupt geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinn darf am Karsamstag öffnen. Öffnungsschritte sollen wieder ab Dienstag nach Ostern möglich sein, sofern die bereits geltenden jeweiligen Kriterien in den kommenden Tagen erfüllt sind.

In Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 100, also entsprechend vielen Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche, sollen die Maßnahmen hingegen verschärft werden. Als Beispiele werden Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie eine Maskenpflicht für Mitfahrer aus anderen Haushalten im Auto genannt. Auch können tagesaktuelle Schnelltests in weiteren Bereichen, in denen Abstand halten und das Tragen von Masken erschwert sind, verpflichtend eingeführt werden. Die Anfang März beschlossene "Notbremse" müsse konsequent umgesetzt werden.

Lehrer und Schüler sollen schnellstmöglich flächendeckend zweimal pro Woche getestet werden. Für Kitas wird dies nur für die Beschäftigten ausdrücklich erwähnt. In Alten- und Pflegeheimen ohne Ausbruchsgeschehen können laut Beschluss zwei Wochen nach der Zweitimpfung gegen Covid-19 Besuchsmöglichkeiten wieder erweitert und Gruppenangebote auch über Wohnbereiche hinweg stattfinden. - Bund und Länder wollen am 12. April erneut über weitere Corona-Maßnahmen beraten. (KNA)