Seelsorger rufen zu bundesweiten Segnungen für Liebende auf
Eine Gruppe von Seelsorgerinnen und Seelsorgern ruft für den 10. Mai zu bundesweiten "Segensgottesdiensten für Liebende" auf. "Paare, die hieran teilnehmen, sollen den Segen bekommen, den Gott ihnen schenken will - ganz ohne Heimlichkeit", heißt es in dem Aufruf unter den Leitworten #mutwilligSegnen und #liebegewinnt. Zudem solle "mit vielen kreativen Zeichen" deutlich gemacht werden, "wie sehr viele Menschen in der Kirche die bunte Vielfalt der verschiedenen Lebensentwürfe und Liebesgeschichten von Menschen als Bereicherung und Segen empfinden".
Zu den Initiatoren gehören neben den beiden Pfarrern Bernd Mönkebüscher (Hamm) und Burkhard Hose (Würzburg), die zuvor bereits mit einer anderen Aktion für Aufsehen gesorgt hatten, der Speyerer Priester Carsten Leinhäuser. "Wir verweigern eine Segensfeier nicht", heißt es in ihrer in den Sozialen Medien verbreiteten Erklärung. Sie wurde inzwischen von über 2.000 Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten sowie Ordensleuten unterzeichnet, hieß es.
Die Seelsorger reagieren damit auf das Nein des Vatikan zur Segnung homosexueller Paare, das auch unter deutschen Theologen und bei einigen Bischöfen auf Kritik gestoßen war. In der vergangenen Woche hatte die Glaubenskongregation im Vatikan erklärt, die katholische Kirche habe keine Vollmacht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen. Diese Verbindungen entsprächen nicht dem göttlichen Willen und könnten daher nicht gesegnet werden.
Schönborn: Erklärung zu homosexuellen Paaren "nicht glücklich"
Unterdessen bezeichnete auch der Wiener Kardinal Christoph Schönborn die Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation als "nicht glücklich". Im Interview mit der Nachrichtenagentur Kathpress und den Medien der Erzdiözese Wien sagte Schönborn, er verstehe, dass sich viele Menschen von der Erklärung verletzt fühlten. Die Öffentlichkeit habe nur ein "Nein" wahrgenommen, so der Kardinal. "Und zwar ein 'Nein' zum Segen; und das ist etwas, was viele Menschen zuinnerst verletzt." Dass hinter der Erklärung auch ein positives Anliegen im Blick auf die sakramentale Ehe stehe, sei hingegen völlig untergegangen.
Die Frage, ob man gleichgeschlechtliche Paare segnen könne, gehöre in die gleiche Kategorie wie die Frage, ob dies bei Wiederverheirateten oder Partnerschaften ohne Trauschein möglich sei. Und hier sei seine Antwort relativ einfach, so der Kardinal: "Wenn die Bitte um den Segen keine Show ist, also nicht nur eine Art Krönung von einem äußerlichen Ritual, wenn die Bitte um den Segen ehrlich ist, es wirklich die Bitte um den Segen Gottes für einen Lebensweg ist, den zwei Menschen, in welcher Situation auch immer, zu gehen versuchen, dann wird man ihnen diesen Segen nicht verweigern."
Als Priester oder Bischof sage er: "Das ganze Ideal habt ihr nicht verwirklicht. Aber es ist wichtig, dass ihr euren Weg auf der Basis menschlicher Tugenden lebt, ohne die es keine gelungene Partnerschaft gibt. Und das verdient einen Segen." Ob die richtige Ausdrucksform dafür eine kirchliche Segnungsfeier ist - "darüber muss man gut nachdenken".
Der evangelische Pfarrer Jörg Niesner kündigte indes an, katholische homosexuelle Paare trauen zu wollen, wenn diese wegen ihrer Sexualität keinen Segen in einer katholischen Kirche empfangen dürfen. "Ich finde es wichtig, auch gleichgeschlechtlichen katholischen Paaren eine Trauung zu ermöglichen, die dafür nicht ihrer eigenen Kirche den Rücken kehren wollen", sagte der Pfarrer aus Hessen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Niesner schlug eine Änderung der Gottesdienstordnungen der einzelnen evangelischen Landeskirchen vor: "Es wäre bitter und traurig, wenn homosexuelle Gläubige die katholische Kirche verlassen, weil sich dann in dieser Frage nichts mehr bewegen würde."
Im evangelischen Kirchenrecht eine Ausnahme schaffen
Niesner sprach sich dafür aus, im evangelischen Kirchenrecht eine Ausnahme zu schaffen, damit evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer unter Umständen im Beisein eines katholischen Amtskollegen Paare segnen dürfen. Bislang erlaubt die evangelische Kirche nur Trauungen, wenn einer der Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Niesner plädierte dafür, für diesen Passus eine Ausnahme hinzuzufügen mit der Begründung, Diskriminierung zu verhindern: "Auf diese Weise können wir uns ökumenisch aushelfen. Wenn Menschen, gleich welcher Sexualität, Segen begehren, sollten wir unsere Türen weit öffnen."
In den vergangenen Jahren hätten sich viele katholische Seelsorger für eine Segnung homosexueller Paare eingesetzt, dieses Engagement sei nun durch das ausdrückliche Nein des Vatikans ausgebremst worden, sagte er. Die Ausnahmeregelung könnte nach Vorstellungen Niesners aber auch für freikirchliche Paare gelten, wenn dort die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist.
Die Trauung eines katholischen gleichgeschlechtlichen Paares würde dann als Amtshandlung in ein evangelisches Kirchenbuch eingetragen, so Niesner. In der katholischen Kirche besäße dies weiterhin keine Gültigkeit. "Der Staat verwehrt diesen Paaren die Ehe nicht mehr, warum sollte das die Kirche tun?", sagte der Pfarrer aus dem hessischen Laubach. Auch für katholische Priester könnte diese Regelung eine Erleichterung sein. Sie könnten ihre Paare weiterhin seelsorgerlich begleiten, bei dem Gottesdienst anwesend sein und sogar predigen, ohne selbst segnen zu müssen, betonte Niesner. (tmg/KNA/epd)