Gericht gibt Klägerin recht – "völlig unübliche" Dimensionen

Düsseldorferin darf kein sieben Meter hohes Kreuz im Garten aufstellen

Veröffentlicht am 12.05.2021 um 11:26 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf ‐ Dieses Kreuz war kein Friedenszeichen: Unter alten Nachbarinnen kam es zum Streit um eine eigenwillige Gartendekoration: ein sieben Meter hohes, beleuchtetes Holzkreuz. Der Streit ging vor Gericht – aber um Religionsfreiheit ging es nicht.

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Eine Düsseldorferin darf künftig kein Kreuz mehr in ihrem Garten aufstellen – jedenfalls keins, das sieben Meter hoch ist und leuchtet. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Montag entschieden (Aktenzeichen 290 A C 179/20). Gegen das Kreuz hatte eine Nachbarin geklagt, die sich von dem rundum mit einer Lichterkette beleuchteten und von einem Scheinwerfer angestrahlten Kreuz um den Schlaf gebracht sah. 

Vor Gericht bekam die Nachbarin nun recht. Nicht einmal auf Friedhöfen gebe es normalerweise so große Kreuze, heißt es in der Entscheidung, derartige Dimensionen seien "völlig unüblich" und gehörten "nicht zur üblichen Gartengestaltung". Die beiden Frauen wohnen seit gut zehn Jahren im selben Haus in einer Wohneigentümer-Gemeinschaft im Düsseldorfer Stadtteil Stockum und hatten den Hinterhofgarten unter sich zur Nutzung aufgeteilt. Mit dem Aufstellen des Kreuzes im Herbst 2020 endete aber der Nachbarschaftsfrieden – die Klägerin bestritt die Aussage der beklagten Rentnerin, dass sie der Errichtung des Kreuzes zugestimmt hätte.

Der Klägerin war es vor Gericht wichtig, dass es ihr nicht um die religiöse Aussage des Symbols, sondern nur um die Größe und die Leuchtkraft des Kreuzes im Gemeinschaftsgarten ginge. "Bei allem Verständnis für die Religionsfreiheit ist die Grenze zum Vertretbaren hier klar überschritten!", so der Anwalt bei der Verhandlung Mitte April. Das sah auch das Gericht so und befand, dass hier eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung vorliege. Nun muss die Beklagte den "ursprünglichen Zustand in Form einer Rasenfläche" wieder herstellen und auch das Betonfundament entfernen – wenn der Streit nicht in die nächste Instanz geht: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Berufung beim zuständigen Landgericht ist möglich. (fxn)