Vatikan begrenzt Amtszeit für Leitung katholischer Verbände
Der Vatikan macht unterstellten katholischen Verbänden und Organisationen auf internationaler Ebene neue Vorgaben zur internen Führung. Ein am Freitag veröffentlichtes Dekret aus der Behörde für Laien, Familie und Leben betont zwar das Recht und die Freiheit von Katholiken, Vereinigungen zu gründen und zu leiten. Es bekräftigt aber, dass die interne Führung einer Organisation stets "in Einklang mit der kirchlichen Mission" und ihren Normen stehen müsse. Daher müssten Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten reguliert werden, um einen "gesunden Wechsel" sicherzustellen und Veruntreuung sowie Machtmissbrauch vorzubeugen.
Betroffen sind rund 100 internationale Strukturen, die der Laienbehörde unterstehen, darunter etwa die Dachorganisationen der Gemeinschaft Sant'Egidio, des Neokatechumenalen Wegs oder der Schönstatt-Frauenbund, eine internationale Gemeinschaft zölibatär lebender Frauen. Die Regeln gelten indes nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer von Laienorganisationen von den Vorgaben befreit werden.
Konkret werden Amtszeiten in zentralen Leitungsgremien auf internationaler Ebene auf maximal fünf Jahre und zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten begrenzt, den Wechsel des Postens eingeschlossen - kürzere Amtszeiten für unterschiedliche Posten, etwa Schatzmeister oder Sekretär, sind möglich. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist nur nach Aussetzen über eine Amtszeit möglich.
Letzteres soll jedoch nicht für den gewählten Vorsitzenden eines zentralen Leitungsgremiums gelten. Dieser darf sein Amt unabhängig davon ausüben, wie lange er bereits einen anderen Posten in dem Gremium inne hatte. Auch das Amt des gewählten Vorsitzenden ist indes auf maximal zehn Jahre begrenzt. Eine Wiederwahl in eine andere Position im zentralen Leitungsgremium ist dann nur nach einer Auszeit von zwei Amtsperioden möglich.
Regeln gelten nicht für Priestervereinigungen
In katholischen Verbänden oder Organisationen, in denen bei Inkrafttreten des Dekrets die Fristen überschritten werden, müssen binnen 24 Monaten nach Ablauf der maximal zulässigen Amtszeit Neuwahlen stattfinden. Alle vollwertigen Mitglieder haben zudem ein aktives Mitspracherecht, direkt oder indirekt, bei der Zusammensetzung der Gremien, die wiederum das zentrale Leitungsgremium auf internationaler Ebene wählen.
Die Regeln gelten nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und für Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer einer Organisation durch die Behörde von den Vorgaben befreit werden.
Das Dekret wurde vom Präfekten der Behörde, Kardinal Kevin Joseph Farrell, sowie dem zuständigen Sekretär Alexandre Awi Mello unterzeichnet und von Papst Franziskus als rechtlich bindend gebilligt. Es tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und löst damit alle bestehenden Regelungen ab.
In einem Kommentar im "Osservatore Roman" schreibt Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana, dass bislang die Freiheit der Laienverbände sehr groß, "vielleicht zu groß" gewesen sei. Dies gelte besonders mit Blick auf die Vergabe von Ämtern, Amtszeiten und das Einbeziehen der Mitglieder bei Wahlen.
Das Dekret unterscheide nicht zwischen privaten und öffentlichen Organisationen, Diözesan- und Landesverbände seien indes nicht verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Es bleibe abzuwarten, so Rhode, ob andere Behörden dem Beispiel folgten und ähnliche Regelungen erließen für Strukturen, die ihnen direkt unterstellt seien. (rom/KNA)
11.6., 15:15 Uhr: Ergänzt um weitere Details und Kommentar von Rhode.