EU-Parlament diskutiert am Mittwoch über Resolutionsentwurf

Deutsche Bischöfe kritisieren "Matic-Bericht" zu Frauen und Abtreibung

Veröffentlicht am 21.06.2021 um 12:24 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Brüssel ‐ Zugleich wollen sich die Bischöfe nicht von Populisten und Extremisten vereinnahmen lassen, "die mit ihren Parolen zum Lebensschutz eigennützig nur vermeintlich christliche Positionen vertreten, die sie in anderen Kontexten nur zu gerne ignorieren".

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Auch die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert den sogenannten Matic-Bericht zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen und verlangt umfassenden Schutz ungeborenen Lebens. "Im Zentrum unserer Sorge steht der Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen personalen Würde aller Menschen", erklärte der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Bischofskonferenz und Vizepräsident der EU-Bischofskommission COMECE, Bischof Franz-Josef Overbeck.

Das umfasse den "Schutz von Frauen vor Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt sowie die Verteidigung ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit". Es umfasse aber auch den Schutz des ungeborenen Lebens, seiner Menschenwürde und seines Rechts auf Leben.

Entscheidung am Donnerstag

Über den Resolutionsentwurf des kroatischen Mitte-Links-Politikers Predrag Matic will das EU-Parlament am Mittwoch (23. Juni) debattieren und am Donnerstag (24. Juni) abstimmen. Er sieht vor, dass das EU-Parlament die 27 Mitgliedstaaten zum Schutz sexueller Rechte insbesondere von Frauen und Mädchen aufrufen soll.

Das Anliegen des "Matic-Berichts", die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen, sei wichtig. Das Recht auf Leben sei aber dasjenige Menschenrecht, "ohne das die anderen Rechte nicht zur Entfaltung kommen können". Es sei also "problematisch, dass der vorliegende Resolutionsentwurf die Rechte des ungeborenen Kindes nicht berücksichtigt" und sogar den Eindruck erwecke, dass Schwangerschaftsabbruch "ein Menschenrecht und eine ganz normale bzw. wesentliche Gesundheitsdienstleistung" sei.

Bischof Franz-Josef Overbeck
Bild: ©Bistum Essen/Alexandra Roth

Bischof Franz-Josef Overbeck.

Ebenfalls sehr problematisch sei, dass der Entwurf das Recht verneine, die Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen zu verweigern. Er werde, so die deutschen Kirchenvertreter, "der Tragik und Komplexität der Situationen, in denen Mütter die Abtreibung ihres ungeborenen Kindes als einzigen Ausweg empfinden, nicht gerecht".

Zugleich verwahren sich die deutschen Bischöfe gegen "jeden Versuch, von Populisten und Extremisten vereinnahmt zu werden, die mit ihren Parolen zum Lebensschutz eigennützig nur vermeintlich christliche Positionen vertreten, die sie in anderen Kontexten nur zu gerne ignorieren".

Auch Kritik anderer Bischofskonferenzen

Ähnlich hatte sich bereits die EU-Bischofskommission COMECE sowie die Nordische, die Österreichische und die Slowakische Bischofskonferenz geäußert. Die Einstufung von Schwangerschaftsabbrüchen als "wesentliche Gesundheitsdienste" sei "ethisch unhaltbar", so die COMECE.

Die EU-Bischöfe werfen dem Text beim Thema Schwangerschaftsabbruch eine "einseitige Perspektive" und Etikettenschwindel vor. Kein internationales Recht und kein internationaler Vertrag sehe ein "Menschenrecht auf Abtreibung" oder eine entsprechende Verpflichtung der Staaten vor. Die Vertretung der nationalen katholischen Bischofskonferenzen der EU verwies auch auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011, in dem die Richter mit einer möglichen Menschenwürde von Embryonen argumentierten. (KNA)