Reaktion auf Fehler bei Missbrauchsaufarbeitung

Zentralkomitee für Compliance-Regeln in Kirche

Veröffentlicht am 03.07.2021 um 11:50 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ In vielen Unternehmen gehören Compliance-Regeln zum professionellen Standard. Deshalb setzt sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nun dafür ein, dass auch in der Kirche verbindliche Richtlinien für Aufsicht und Kontrolle eingeführt werden.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) spricht sich für Compliance-Regeln in kirchlichen Organisationen aus. Damit wolle man vor allem auf Fehler bei der bisherigen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt reagieren, heißt es ein einem am Freitag einstimmig verabschiedeten Beschluss des ZdK-Hauptausschusses.

Der Missbrauchskandal habe "ein zum Teil eklatantes Versagen kirchlicher Verwaltungsstrukturen in Form von gravierenden Verfahrensfehlern, mangelnden rechtlichen Regelungen und unzureichender Rechtskenntnis deutlich gemacht". Unter dem Begriff Compliance versteht man in Unternehmen kurz gesagt die in der Verantwortung der Leitung liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen und ethischen Richtlinien.

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"Compliance ist mehr als Aufsicht und Kontrolle. Sie umfasst die Mitwirkung aller Beteiligten einer Organisation", heißt es weiter. Auf dem Weg zu einer "Erneuerung der katholischen Kirche" müssten professionelle Standards von Compliance, Risikomanagement und guter Organisationsführung Einzug halten, "wie sie auch im Bereich nicht-kirchlicher Unternehmen und Organisationen gelten".

Dazu gehören nach Ansicht des ZdK "klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und eine gelebte Führungskultur, die Fehler zulässt. Ein Mindestmaß an Fairness, Transparenz und proaktiver Kommunikation sind wichtige Voraussetzungen, die über die meiste bisherige kirchliche Praxis deutlich hinausgehen."

Ziel sei es, "klare, standardisierte und kohärente Compliance-Leitlinien für alle kirchlichen Organisationseinheiten zu formulieren", betonte das Komitee weiter: "Diese sollen in allen (Erz)Bistümern Berücksichtigung finden." Teilweise lägen solche Leitlinien schon vor, seien aber im Anspruch begrenzt. Das ZdK selbst nehme sich von der Anwendung von Compliance-Regeln nicht aus, heißt es im Text. Es rege darüber hinaus an, dass auch das Reformprojekt Synodaler Weg dieses Anliegen übernehme. (KNA)