Kardinal Pells Anwaltskosten in Australien noch nicht beglichen
Im Missbrauchsprozess um den australischen Kardinal George Pell ist offenbar ein guter Teil von dessen Anwaltskosten noch nicht beglichen. Seit seinem Freispruch vor über einem Jahr sei noch immer ein "erheblicher Betrag" der umgerechnet 1,9 Millionen Euro zu zahlen, hieß es am Montag beim Nachrichtenportal CathNews der Bischofskonferenz unter Berufung auf Aussagen Pells gegenüber australischen Medien. Die Kosten für seine Verteidigung würden von wohlhabenden und für ihn kämpfenden Unterstützern beglichen, sagte Pell.
Pells frühere Erzdiözesen Sydney und Melbourne hatten wiederholt erklärt, nicht für die Verfahrenskosten aufzukommen. Für die Prozesse vor vier Gerichten, einschließlich der Berufungsverfahren, hatte Pell die besten Anwälte Australiens engagiert.
Der Kardinal war Ende 2018 von einer Jury auf der Basis einer Zeugenaussage für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne nach der Messe zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht zu haben. Im Februar 2019 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach 404 Tagen im Gefängnis wurde der ehemalige Finanzchef des Vatikan im April 2020 vom höchsten Gericht Australiens aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Über seine Zeit in Haft verfasste Pell ein "Gefängnistagebuch", dessen erster Band im Dezember erschienen ist. Anfang Juni waren einige der bekanntesten Medien Australiens wegen Verstoßes gegen das Berichterstattungsverbot über den Prozess gegen Pell zu Geldstrafen von insgesamt knapp 700.000 Euro verurteilt worden. (tmg/KNA)