Bischof Dieser kritisiert Planungsunsicherheit für Tagebau-Orte
Der Aachener Bischof Helmut Dieser kritisiert die Leitentscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Braunkohletagebau. Die im März verabschiedete Regelung gebe der Bevölkerung von Keyenberg, Berverath, Kuckum sowie Ober- und Unterwestrich im rheinischen Braunkohlerevier keine Planungssicherheit, erklärte Dieser am Montag in Aachen. Denn die Entscheidung über die bergbauliche Inanspruchnahme dieser Orte im Braunkohletagebau Garzweiler II sei auf 2026 verschoben worden. Das führe bei ganz vielen Menschen zu grundlegenden Fragen und "großen Belastungen".
"Wir erleben in den Gemeinden eine erhebliche Verunsicherung", betonte Dieser. Der teils bereits erfolgte und teils noch drohende Verlust des angestammten Wohnumfeldes sei eine enorme psychische Belastung für die Menschen. Wer sich nach jahrelangem Ringen in die erzwungene Umsiedlung gefügt habe, frage sich nun, ob die Entscheidung richtig gewesen sei. Andere Umsiedler hätten es schwer, angesichts der erneuten Diskussion abzuschließen und den Neubeginn zu gestalten. Der Aufbau eines neuen Miteinanders in den neuen Orten sei eine große Herausforderung für die Menschen, die sich von ihrem Heimatort verabschieden müssten. Einige stünden vor der Frage, ob sie bei einem Erhalt der Dörfer dorthin zurückkehren wollen und können.
"Weitere fünf Jahre Ungewissheit"
Manche seien noch in der Entscheidung über eine Umsiedlung, so der Bischof. Sie fragten sich, ob sie die ungewisse Entwicklung abwarten oder sich für den Erhalt der Orte einsetzen sollten. Jene, die sich für das Bleiben entschieden haben, fragten sich, wie lange sie noch kämpfen müssen und ob sie ihr Ziel erreichen werden.
"Weitere fünf Jahre Ungewissheit sind für die Menschen nur mit starken Belastungen und Einbußen zu ertragen", betonte Dieser. "Eine Verlängerung des Schwebezustandes bis ins Jahr 2026 lässt die Menschen mit ihrem Lebensglück dafür bezahlen." Der Bischof forderte eine wesentlich frühere Entscheidung für den Erhalt der bedrohten Orte und für einen breit angelegten Prozess der Neugestaltung.
Zugleich verlangte Dieser auch einen früheren Ausstieg aus der Kohleverstromung. Die Reduktion der Treibhausgase müsse deutlich über das hinausgehen, was durch die aktuelle Leitentscheidung vorgegeben sei. Der mit dem Kohleausstieg verbundene Strukturwandel habe sozialverträglich abzulaufen. "Der Lebensraum muss nach ökologisch vertretbaren Kriterien gestaltet werden und den Menschen eine zukunftsfähige wirtschaftliche Infrastruktur bieten." (KNA)