Verteidiger kündigt Einspruch an

Freiheitsstrafe auf Bewährung für Aachener Weihbischof Bündgens

Veröffentlicht am 13.07.2021 um 10:36 Uhr – Lesedauer: 

Kerpen ‐ Wegen Veruntreuung von 128.000 Euro hat der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens eine mehrmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten. Zudem muss er eine Geldbuße zahlen. Sein Verteidiger kündigte Einspruch an.

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Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat wegen Veruntreuung von 128.000 Euro eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten. Zudem muss der 65-Jährige eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Kerpen erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Köln.

"Ich gehe davon aus, dass wir gegen den soeben erlassenen Strafbefehl Einspruch erheben werden", kündigte Bündgens' Verteidiger Christof Püschel vor Journalisten an. "Gehen Sie bitte davon aus, dass mein Mandant unschuldig ist." Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, könnte es zu einer Hauptverhandlung kommen.

Der katholische Geistliche selbst war wegen gesundheitlicher Gründe nicht vor Gericht erschienen. Das Verfahren gegen ihn hätte bereits vergangenen Oktober beginnen sollen und wurde damals wegen Krankheit verschoben. Bündgens sei nicht verhandlungsfähig, hieß es.

Insgesamt geht es um 143.000 Euro

In dem Verfahren geht es um insgesamt 143.000 Euro, die der Weihbischof von einer dementen Bekannten veruntreut haben soll. Die ältere und mittlerweile verstorbene Dame aus Kerpen kannte den Weihbischof schon länger und hatte ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als Bündgens ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen.

Mit Blick auf eine Überweisung von 15.000 Euro Ende 2017 stellte das Gericht das Verfahren ein. Laut Richter Peter Königsfeld bestand hier ein Zahlungsanspruch Bündgens gegenüber seiner Bekannten. Zeugenaussagen zufolge habe die gläubige Katholikin die Kirche in vielfältiger Weise mit großzügigen Geldspenden bedacht, wobei der Weihbischof oft in Vorleistung gegangen sei.

Bild: ©Bistum Aachen / Andreas Schmitter

Weihbischof Johannes Bündgens.

Die restlichen 128.000 Euro führten nun zum Strafbefehl. Der Weihbischof hatte erklärt, er habe seiner Bekannten als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte der Weihbischof die Summe in der Zwischenzeit komplett zurück.

Nach Angaben des Richters hat die frühere Haushälterin der alten Dame ausgesagt, dass zwischen Bündgens und der Seniorin ein Vertrauensverhältnis bestanden habe. Insbesondere seit dem Tod ihres Mannes habe sich der Geistliche um sie gekümmert. Es sei ihr größter Wunsch gewesen, zum Weihbischof nach Aachen zu ziehen.

Noch ein zweites Verfahren

Vor dem Amtsgericht Kerpen läuft in der Sache noch ein zweites Verfahren gegen Bündgens. Darin soll geklärt werden, ob der Weihbischof der rechtmäßige Erbe der Seniorin ist. Laut Gericht führen die potenziellen Erben derzeit außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung.

Das Bistum Aachen will das laufende Verfahren nicht kommentieren, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Bündgens könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen. Dieses wird in der Regel aber erst nach Abschluss eines Strafverfahrens eröffnet. (KNA)

13.7., 11:50 Uhr: Ergänzt um weitere Details.