Bischof Timmerevers ändert Statuten für Bischofswahl
Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers hat die Statuten des Domkapitels zur Wahl eines Bischofs in der Diözese verändert. Wie aus einem katholisch.de vorliegenden Schreiben des Bischofs an die Geistlichen seiner Diözese hervorgeht, wird die Zahl der wahlberechtigten Domkapitulare und Ehrendomkapitulare von derzeit sieben auf in der Regel neun erhöht. Demnach sind künftig neben dem Domdekan und den fünf Domkapitularen auch die Pröpste von Chemnitz und Leipzig sowie der katholische Pfarrer von Gera von Amts wegen Ehrendomkapitulare und damit wahlberechtigt.
Zur Begründung gab Timmerevers in dem Schreiben an, "dass auf diese Weise das Territorium der Diözese besser abgebildet wird; nicht nur der Raum Dresden und die Lausitz, wie es die historischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Domkapitels nahelegen". In seinem östlichen Teil verfügt das Bistum historisch bedingt über überdurchschnittlich viel Forst, landwirtschaftliche Nutzflächen und Immobilien, die das Domkapitel verwaltet.
Bistum wird regional breiter abgebildet
In den Sitzungen des Kapitels führe dieser Umstand dazu, dass neben den Fragen zur Kathedrale in Dresden und der Konkathedrale in Bautzen diesbezügliche Verwaltungsfragen häufig breiten Raum einnähmen, ergänzte Generalvikar Andreas Kutschke am Montag gegenüber katholisch.de. Und dies wiederum habe dazu geführt, dass der Schwerpunkt bei der Besetzung des Domkapitels bislang auf Dresden und dem Osten des Bistums gelegen habe. "Dies ist hinsichtlich der Verwaltungsfragen des Domkapitels sinnvoll, im Blick auf das Bischofswahlrecht stellt es eine Einseitigkeit dar", betonte Kutschke. Mit der Ernennung der Pröpste von Leipzig und Chemnitz sowie des Pfarrers von Gera zu Ehrendomkapitularen habe dieser Asymmetrie entgegengewirkt werden können. Das Bistum werde regional breiter abgebildet, ohne in die im Konkordat geregelten Modalitäten der Bischofswahl einzugreifen, da Ehrendomkapitulare schon bisher das Wahlrecht besessen hätten.
Das Domkapitel ist ein wichtiges Leitungsorgan des Bistums. Es ist für die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale verantwortlich und berät den Bischof in seinen Leitungsaufgaben. Bei dessen Tod, Rücktritt oder Versetzung übernimmt es die Leitung des Bistums und ist an der Wahl des Nachfolgers beteiligt. In das Gremium beruft der Bischof ausschließlich Geistliche, es sind der Domdekan und fünf Domkapitulare. Die zusätzlichen Ehrendomkapitulare haben nur bei der Bischofswahl die gleichen Rechte und Pflichten wie die Domkapitulare. Timmerevers hatte die neuen Statuten bereits am 24. Juni in Kraft gesetzt, als das 800-jährige Bestehen des Domkapitels gefeiert wurde. Eingeführt und vereidigt werden sollen die neuen Ehrendomkapitulare am 14. November im Bautzner Dom. (stz)