Laut Gericht muss "Der III. Weg" Wahlplakate vorerst nicht entfernen

"Hängt die Grünen": Timmerevers verurteilt Plakate von rechter Partei

Veröffentlicht am 15.09.2021 um 09:59 Uhr – Lesedauer: 

Dresden ‐ "Hängt die Grünen", heißt es auf den Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg". Dresdens Bischof Heinrich Timmerevers verurteilte das nun scharf – doch laut Verwaltungsgericht dürfen die Plakate vorerst bleiben.

  • Teilen:

Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers hat eine Wahlplakat-Kampagne der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" in Zwickau scharf verurteilt. "Wer mit Worten zum Töten anderer Menschen aufruft, liegt weit jenseits unserer Werte, die allen Menschen unabhängig ihrer politischen Einstellung ein Recht auf Leben und Unversehrtheit zusichern", sagte der Bischof von Dresden-Meißen am Dienstag auf Anfrage. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, dass die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei vorerst ihre Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" nicht abnehmen muss.

Timmerevers bezeichnete die Plakataktion als Grenzüberschreitung. "Solche Verrohung unseres Miteinanders können wir nicht hinnehmen. Bei allem Respekt für den hohen Wert der Meinungsfreiheit: im Wettstreit um öffentliche Aufmerksamkeit darf der Wert der Menschenwürde und der gegenseitigen Achtung nicht in solcher Form missachtet werden", betonte der Bischof.

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Sachsen, Tobias Bilz, erklärte: "Der Wahlkampf in einer Demokratie muss trotz aller Konkurrenz zwischen Parteien und politischen Ideen von Respekt und Anstand geprägt sein. Die Wahl dazu zu nutzen, um Menschen gegeneinander aufzuhetzen – das tut man nicht! Ich bin mir sicher, dass dies nicht nur Christen, sondern die allermeisten Menschen in diesem Land so sehen."

Stadt Zwickau: Plakate binnen drei Tagen abnehmen

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei besagte Plakate binnen drei Tagen abnehmen müsse, andernfalls entferne die Kommune sie selbst. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. Dagegen hatte die Partei per Eilantrag geklagt.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung nach einer summarischen Prüfung offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Das Gericht ordnete allerdings an, dass ein Abstand von 100 Metern zu Wahlplakaten von Bündnis 90/Die Grünen eingehalten werden müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch das Internationale Auschwitz Komitee kritisierte die Entscheidung. Die Plakate mit einer unverhohlenen Aufforderung zum Mord im Bundestagswahlkampf in Sachsen zu belassen, sei nach Halle und Hanau absolut verantwortungslos, erklärte das Komitee. Die Begründung des Gerichts sei ebenso absurd wie das Urteil selbst und lasse nicht nur Überlebende des Holocaust im Blick auf das Gericht und im Blick auf die nun wieder tolerierte Hasspropaganda von Rechtsextremen fassungslos zurück. - "Der III. Weg" wurde 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des inzwischen verbotenen Freien Netzes Süd (FNS) gegründet. Die Kleinpartei ist insbesondere in Süd- und Ostdeutschland tätig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen deutlichen Einfluss von Neonazis in der Partei festgestellt. (tmg/KNA)