Transsexuelle Seminaristen: Erzbischof fordert Geschlechtsüberprüfung
Der Erzbischof von Milwaukee Jerome Listecki spricht sich für eine Überprüfung potentieller Priesteramtskandidaten auf ihr biologisches Geschlecht hin aus. In einem Memorandum an alle US-amerikanischen Diözesanbischöfe, das verschiedenen Medien vorliegt, berichtet der Vorsitzende der Kommission für Kirchenrechtsfragen und Kirchenverwaltung der US-Bischofskonferenz davon, dass sich Mitglieder der Kommission dafür aussprechen, von angehenden Priesterkandidaten einen DNA-Test oder eine Bescheinigung eines vom Bistum ausgewählten Arztes zu verlangen, um sicherzustellen, dass der Bewerber ein Mann ist.
Laut Listecki sind mehrere Fälle von "Frauen, die unter einer Transgender-Identität leben" bekannt, die in Priesterseminare oder Noviziate von Orden aufgenommen worden seien. In einem Fall seien auch Nachweise über empfangene Sakramente gefälscht worden. Zwar habe in der medizinischen und psychologischen Bewertung der betreffenden Personen nichts auf geschlechtsangleichende medizinische Prozeduren hingedeutet, dennoch sei es in keinem Fall zum Versuch einer Weihe gekommen.
Die Priesterweihe ist in der römisch-katholischen Kirche ausschließlich Männern vorbehalten. Gemäß Kirchenrecht müssen Bischöfe vor der Spendung der Weihe sicherstellen, dass Weihekandidaten über die nötigen physischen und psychischen Eigenschaften verfügen (can. 1029 CIC). Dazu kann sich der Bischof auch "anderer Mittel" bedienen, die ihm "zweckdienlich erscheinen" (can. 1051 § 2 CIC). Ein an einer Person, die kein Mann ist, durchgeführtes Weiheritual wäre ungültig, die Person wäre also weiterhin Laie.
Kirche vertritt strikt zweigeschlechtliches Menschenbild
Die Kirche geht von einer Zweigeschlechtlichkeit aus und lehnt Positionen ab, die eine darüber hinausgehende Vielfalt von Geschlechtern vertreten. "Transsexualismus" wird von ihr als "rein psychische Störung" betrachtet. Gemäß dem Katechismus der Katholischen Kirche muss jeder Mensch "seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen" (Nr. 2333 KKK). 2002 betonte die Glaubenskongregation, dass "Transsexualismus" für einen Empfang der Weihe und bei bereits erfolgter Weihe für deren Ausübung irregulär mache. "Die zweideutige und anomale Haltung des Transsexuellen kann kein klares Zeugnis für die geweihte Keuschheit sein", so die Kongregation mit Blick auf Ordensleute. Eventuelle transsexuelle Mitglieder von Ordensgemeinschaften müssen ausgeschlossen werden. Im Taufregister wird das Geschlecht nicht vermerkt, gemäß einer Anordnung der Glaubenskongregation dürfen die Kirchenbücher auch bei einer Änderung des bürgerlichen Namens im Zuge einer zivilen Änderung des Geschlechtseintrags nicht geändert werden. Allerdings muss im Taufbuch ein Vermerk angebracht werden, sofern die "Geschlechtsumwandlung" im staatlichen Rechtsbereich anerkannt worden ist.
Papst Franziskus hatte sich 2016 gegen eine Ausgrenzung von Transsexuellen in der Kirche gewandt. "Die Tendenzen und hormonelle Ungleichgewichte bringen viele Probleme mit sich, und wir müssen vorsichtig damit sein zu sagen, dass alles dasselbe wäre", so der Papst. Transsexuelle sollten wie auch Lesben und Schwule vielmehr von den Gemeinden integriert, begleitet und "näher zu Gott" geführt werden. Im Leben müsse man "die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Die Sünde ist die Sünde", so Franziskus, der sich zugleich erneut gegen die "Gendertheorie" aussprach. Es sei eine Sache, wenn Personen ihr Geschlecht ändern; eine andere sei es aber, dies in den Schulen zu lehren, um einen gesellschaftlichen Mentalitätswandel herbeizuführen. Das sei Ideologie. (fxn)