Generalstaatsanwaltschaft prüft Fall des Memminger Dekans
Der Fall eines wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten Geistlichen aus dem Bistum Augsburg wird aktuell von der Generalstaatsanwaltschaft München geprüft. Die Behörde bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Augsburger Allgemeinen". Bei dem Priester handelt es sich um den Dekan von Memmingen. Hintergrund der Prüfung ist eine Beschwerde über die Entscheidung der Memminger Staatsanwaltschaft von Juni, ihre Ermittlungen in dem Fall einzustellen.
Damals hatte die Memminger Staatsanwaltschaft erklärt, gegen den Geistlichen habe der Anfangsverdacht bestanden, sich "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht" zu haben. Dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt. Es habe sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Geschehen zwischen dem Dekan und einer Frau nicht einvernehmlich gewesen sei.
Mit der Einstellung will sich die Frau nach Angaben der Münchner Generalstaatsanwaltschaft nicht abfinden. Die Behörde wird nun einem Sprecher zufolge voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen entscheiden, ob die Memminger Justiz sich erneut mit dem Fall befassen muss. Sollte die Einstellung bestätigt werden, könnte die Frau vor das Münchner Oberlandesgericht ziehen, wie es weiter hieß.
Kirchenrechtliches Verfahren läuft weiter
Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Dekan läuft derweil weiter. Vom Bistum hatte es nach der Ermittlungseinstellung im Sommer geheißen, über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde nach der abschließenden Prüfung des Falls durch die Glaubenskongregation in Rom entschieden.
Die Diözese hatte den Priester am 10. Juni von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Entsprechend den kirchlichen Regelungen habe Bischof Bertram Meier die Glaubenskongregation informiert und um Entscheidung gebeten, hieß es. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung sei eingeleitet. Die Identität hatte der Anwalt des Dekans im Juni in einer Presseerklärung mitgeteilt. (KNA)