"Diese Art zu leben gehört in einen klösterlichen Kontext"

Ordensschwester kritisiert Zölibat für katholische Priester

Veröffentlicht am 20.11.2021 um 16:37 Uhr – Lesedauer: 

Wien/Köln ‐ Die katholische Kirche müsse "einen Zölibat als Ideologie" in Frage stellen, fordert die Benediktinerin Emmanuela Kohlhaas: "Das werden immer nur relativ wenige Menschen sein, die von sich aus so einen Weg suchen."

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Die Kölner Ordensschwester Emmanuela Kohlhaas blickt kritisch auf das Gebot der Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit für katholische Priester. "Diese Art zu leben gehört in einen klösterlichen Kontext, in ein Gemeinschaftsleben und ist eine ganz besondere Gabe, das erfordert eine Neigung dafür", sagte sie im Interview der Wiener Wochenzeitung "Die Furche". "Das werden immer nur relativ wenige Menschen sein, die von sich aus so einen Weg suchen. Deshalb halte ich es für unglaublich wichtig, dass die Kirche einen Zölibat als Ideologie in Frage stellt und schon gar einen Zölibat als Machtmittel."

Der Zölibat sei auch deshalb entstanden, um Priester kontrollieren zu können, führte die Priorin der Benediktinerinnen in Köln-Raderberg aus. So sollten Erbschaften nicht in der Familie bleiben und Dynastien verhindert werden. Kohlhaas sprach von einem Mittel der Disziplinierung und Machtausübung – "und das muss weg".

"Da muss man sehr aufmerksam sein"

Am Samstag äußerte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode in einem Interview, dass er im Zölibat keinen direkten Grund für sexuellen Missbrauch durch Geistliche sehe. "Es kann aber sein, dass sich in diesem Zusammenhang vielleicht schneller Menschen einfinden, die Aspekte ihrer eigenen Sexualität verdrängen", so Bode zur verpflichtenden Ehelosigkeit für katholische Priester. "Da muss man sehr aufmerksam sein." 

Zölibat bezeichnet die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit. Begründet wird er unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass sich ein geweihter Geistlicher radikal dem Dienst an Gott und den Menschen verpflichtet. Aus der Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten. Erste rechtliche Bestimmungen zur Enthaltsamkeit von Priestern und Diakonen reichen ins vierte Jahrhundert zurück. Papst Benedikt VIII. ordnete 1022 an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten dürfen. 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung in der westlichen Kirche zum Kirchengesetz. (cbr/KNA)