Rheinland-Pfalz führt Testpflicht für Ungeimpfte in Gottesdiensten ein
Rheinland-Pfalz hat die Corona-Regeln auch für Gottesdienste verschärft und eine 3G-Regel eingeführt. Für Ungeimpfte besteht nun in Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen eine Testpflicht. Das geht aus der ab diesem Mittwoch geltenden 28. Corona-Verordnung des Landes hervor.
Der Leiter des Katholischen Büros Mainz, Dieter Skala, sieht die 3G-Regelung für Gottesdienste mit Blick auf die Religionsfreiheit kritisch. Auch wenn die Einschränkung angesichts der aktuellen Corona-Lage auf den ersten Blick nachvollziehbar wirke, berge sie Probleme, da ein ungehinderter Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr möglich sei, sagte Skala. "Wir werden darüber weiter im Gespräch mit der Landesregierung sein."
Staatssekretär: Religionsfreiheit wird Rechnung getragen
Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Denis Alt (SPD), teilte auf Anfrage mit: "Die 3G-Regel für den Besuch von Kirchen und Glaubenseinrichtungen gewährleistet die Teilhabe von nicht-immunisierten Menschen mit einem negativen Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests und trägt dem hohen, verfassungsrechtlich geschützten Gut der Freiheit der Religionsausübung Rechnung." Er verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz ansonsten in Innenräumen flächendeckend die 2G-Regel gelte, also nur Geimpfte und Genesene Zugang hätten, beispielsweise zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Freizeitangeboten.
Die aktuelle Corona-Verordnung gilt bis 15. Dezember. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumen schreibt sie weiter ein Abstandsgebot von 1,5 Metern und Maskenpflicht für die Teilnehmenden vor. Das Abstandsgebot kann wegfallen und die Maske am Platz abgenommen werden, wenn nur geimpfte und genesene Personen teilnehmen. (KNA)