Bischof Genn hält an Auflösung von "Totus Tuus" fest
Der Münsteraner Bischof Felix Genn hält an der Auflösung des kirchlichen Vereins "Totus Tuus Neuevangelisierung" fest. Wie das Bistum am Freitag mitteilte, hat Genn den Antrag der Gemeinschaft abgewiesen, sein Auflösungsdekret zurückzunehmen. "Eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen" habe durch "Totus Tuus" "schweren Schaden" genommen, führt der Bischof zur Begründung an. "Insofern hat die Gemeinschaft sowohl einen schweren Schaden für die kirchliche Disziplin verursacht als auch ein Ärgernis für die Gläubigen dargestellt." Die gravierenden Missstände, die unter dem Begriff geistlicher Missbrauch zu fassen seien, seien bei der Visitation und im sich anschließenden Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess benannt worden.
Mit der Abweisung des Antrags auf Aufhebung des Dekrets durch den Diözesanbischof ist der Rechtsweg im Bistum Münster ausgeschöpft. Möglich ist nun noch eine Beschwerde beim in der römischen Kurie zuständigen Dikasterium für Laien, ein sogenannter "hierarchischer Rekurs". Gegen die Entscheidung des Dikasterium wäre der Rechtsweg zu den vatikanischen Gerichten möglich.
Kein nach dem Kirchenrecht anerkannter Verein mehr
Anfang November hatte Genn die Auflösung des kanonischen Vereins verfügt. Damit ist "Totus Tuus" kein nach dem Kirchenrecht anerkannter Verein mehr. Der zivilrechtliche Status als eingetragener Verein bleibt davon unberührt. Die Gemeinschaft darf sich nun nicht mehr als katholische Vereinigung bezeichnen, Mitarbeitende im pastoralen Dienst des Bistums Münster ist die Mitgliedschaft und Mitwirkung untersagt, auf dem Diözesangebiet werden keine Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins geduldet.
Das Bistum Münster war weltweit die einzige Diözese, in der "Totus Tuus" ab 2004 kirchenrechtlich anerkannt war. Das Bistum ging mit einer Visitation 2017 bis 2018 Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Die Rede war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe. Ein auf die Visitation folgender Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess, der 2020 mit einem Abschlussbericht endete, führte nach Angaben des Bistums zu keinem Ergebnis. Die "Totus Tuus"-Verantwortlichen seien "nicht willens, bereit und in der Lage", die in einem Untersuchungsbericht festgehaltenen schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern einzusehen und abzustellen, heißt es im aktuellen Auflösungsdekret. Bereits 2019 hatte die Leitung der Gemeinschaft die Vorwürfe zurückgewiesen; es habe lediglich "kommunikative und zwischenmenschliche Fehler" gegeben. Zudem sprach sie von einer "Überforderung einzelner Mitglieder". (fxn)