Gastbeitrag von Pater Hans Zollner SJ zu Missbrauch und Beichte

Wie man das Beichtgeheimnis retten kann

Veröffentlicht am 28.12.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Ob in Frankreich, Australien oder Irland: Wegen der Missbrauchsskandale wird die Forderung nach der Abschaffung des Beichtgeheimnisses lauter. Der vatikanische Kinderschutzexperte Hans Zollner schlägt daher im Gastbeitrag eine neue Instruktion für Beichtväter vor. So könnte sie aussehen.

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Der jüngste Bericht über sexuellen Missbrauch in der Kirche in Frankreich hat die gleiche Frage aufgeworfen, wie nach der Veröffentlichung ähnlicher Berichte in Australien, Irland, den Vereinigten Staaten und anderswo: Sollte ein Priester, der von sexuellem Missbrauch an einem Minderjährigen in der Beichte erfährt, verpflichtet sein, dies den weltlichen Behörden zu melden?

Auch wenn die katholische Kirche nicht erwartet, dass ihre Gesetze über den staatlichen Gesetzen stehen, werfen die Versuche, das Beichtgeheimnis aufzuheben, grundlegende Fragen zur Religions- und Gewissensfreiheit auf. Es gibt keine zwingenden Beweise dafür, dass durch die Aufhebung des Beichtgeheimnisses Missbrauch verhindert würde. Wie Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort, der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, nach der Veröffentlichung des französischen Berichts sagte: "Es ist notwendig, das Wesen der Beichte mit der Notwendigkeit, Kinder zu schützen, in Einklang zu bringen." Dies ist nicht einfach, wenn die Diskussion so emotional aufgeladen ist und wenn es in der katholischen Kirche viele Missverständnisse über das Wesen der Beichte gibt. Can. 983 §1 des Codex des kanonischen Rechts gibt eine so klare Definition des Beichtgeheimnisses, wie man sie nur bekommen kann: "Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." Ein Priester darf das Beichtgeheimnis nicht brechen, um sein eigenes Leben zu retten, um seinen guten Namen zu schützen, um das Leben eines anderen zu retten oder um den Lauf der Gerechtigkeit zu fördern. Priester, die das Beichtgeheimnis verletzen, werden automatisch exkommuniziert. 

Streit auf beiden Seiten stark emotional aufgeladen

Die absolute Verschwiegenheit des Beichtstuhls erklärt, warum die Menschen sich frei fühlen, in der Beichte Dinge zu sagen, die sie sonst nirgendwo sagen würden. Manche sehen im Beharren auf der Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisses eine Bestätigung dafür, dass die Kirche die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Kinder nicht an die erste Stelle setzt. Manchmal wird angenommen, dass Täter sexuellen Missbrauchs den Missbrauch in der Beichte offenbaren, die Absolution erhalten und dann weiter missbrauchen könnten, ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten. Es stimmt, dass einige Missbrauchsopfer im Zusammenhang mit dem Sakrament der Beichte verführt und/oder missbraucht wurden – ein schweres Delikt (Verbrechen) im kanonischen Recht. Es stimmt auch, dass Priester im Laufe der Jahrhunderte gefoltert und gemartert wurden, weil sie sich den Forderungen brutaler Regime verweigerten, das Beichtgeheimnis zu enthüllen. Der Streit um das Beichtgeheimnis ist auf beiden Seiten stark emotional aufgeladen, zumal es um sehr sensible Themen wie Scham, Privatsphäre und persönliche Verantwortung geht.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn wir einige Unterscheidungen und Klarstellungen vornehmen würden. Erstens: Diejenigen, die in der Beichte über Missbrauch sprechen, können Täter oder Opfer von Missbrauch sein, oder Menschen, die von Missbrauch durch andere wissen; und in jedem dieser drei Fälle kann der Missbrauch Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen oder noch andauern. Es gibt einige tief verwurzelte Vorstellungen über die Beichte, die einfach nicht wahr sind. Mit Ausnahme von Gefängniskaplänen ist es höchst unwahrscheinlich, dass Priester jemals eine Beichte von einem Täter hören, der Kinder sexuell missbraucht hat. Nur ein einziger Priester hat mir erzählt, dass er die Beichte eines Täters abgenommen hat – und das war nur ein einziges Mal.

Bild: ©KNA

Der Jesuit Hans Zollner lehrt am Institut für Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Er gilt als einer der führenden kirchlichen Fachleute auf dem Gebiet des Sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche und gehört der päpstlichen Kinderschutzkommission an.

Es scheint die Vorstellung zu geben, dass Katholiken oft zur Beichte gehen. Tatsächlich ist es heutzutage selbst in den Städten oft schwer, einen Ort zu finden, an dem einem Katholiken die Beichte abgenommen werden kann. Und viele wissen nicht, dass der Priester die Person im Beichtstuhl normalerweise nicht kennt und sie nicht zwingen kann, ihre Identität preiszugeben. Gerade weil ihre Anonymität gewährleistet ist, gehen die Menschen zur Beichte. Würde man diese Anonymität aufheben, würden nur noch sehr wenige Menschen zur Beichte gehen – und sicherlich kein Täter, dem eine Verhaftung droht. Kommt ein Pönitent zur Beichte zu einer Person, die ihn zufällig oder freiwillig kennt, wäre es noch wahrscheinlicher, dass er seinen Missbrauch entweder gar nicht gesteht oder sein Verbrechen hinter absichtlich verschleierten Äußerungen verbirgt.

Diejenigen, die das Beichtgeheimnis im Falle des Missbrauchs von Kindern oder anderer schwerer Verbrechen abschaffen wollen, argumentieren, dass es für einen Priester, der von einem Missbrauch Kenntnis hat, verpflichtend sein sollte, diesen zu melden, so wie es auch für Ärzte, Psychotherapeuten oder andere Fachleute gelten sollte. Die derzeitigen Gesetze über die Meldepflicht bei Missbrauch variieren stark von Land zu Land und sogar innerhalb der Staaten eines Landes und lassen oft einen gewissen Ermessensspielraum bei der Frage, unter welchen Umständen und an wen die Person, die von Missbrauch erfährt, diesen melden sollte. Ein Opfer klerikalen sexuellen Missbrauchs als Erwachsener wies mich auf den manchmal vernachlässigten Umstand hin, dass viele Opfer sich schuldig fühlen und es äußerst schwierig finden, zum ersten Mal über das Unaussprechliche zu sprechen. Sie befürchtet, dass, wenn man nicht absolut sicher sein kann, dass das, was man in der Beichte sagt, vertraulich bleibt, einer der wenigen sicheren Orte verloren gehen könnte, an denen es möglich ist, über eine Missbrauchserfahrung zu sprechen. 

Die Absolution – die Vergebung der Sünden – ist an die Erfüllung der Bedingungen einer gültigen Beichte gebunden: aufrichtige Reue, klares Bekenntnis, angemessene Buße. Die Absolution kann nicht erteilt werden, wenn an einem dieser Punkte Zweifel bestehen. Mit anderen Worten: Wenn jemand einen Missbrauch gesteht, muss der Beichtvater die Absolution verweigern, es sei denn, er zeigt Zeichen aufrichtiger Reue und die Bereitschaft, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Nach der Lehre der Kirche darf das Beichtgeheimnis jedoch nicht gebrochen werden, wenn ein Priester in der Beichte von einem Missbrauch oder einem anderen schweren Verbrechen erfährt, selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind und er die Absolution nicht erteilen kann. Deshalb darf zum Beispiel ein Regens die Beichte eines Seminaristen nicht abnehmen, damit er sich in der Diskussion darüber, ob der Kandidat zur Priesterweihe vorgeschlagen werden soll, frei äußern kann, ohne durch die Verpflichtungen des Beichtgeheimnisses gebunden zu sein. 

Den Täter außerhalb des Beichtstuhls treffen

Nach dem Kirchenrecht kann die Absolution zwar nicht an eine Bedingung geknüpft werden, wie zum Beispiel die Anzeige des Verbrechens bei der Polizei, doch muss der Beichtvater alles in seiner Macht Stehende tun, um einen Täter davon zu überzeugen, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen. Dazu gehört auch der Versuch, den Täter außerhalb des Beichtstuhls zu treffen, wo der Priester ihn auffordern kann, noch einmal über die begangene Straftat zu sprechen und ihn zu drängen, sich der Justiz zu stellen. In ähnlicher Weise kann der Beichtvater einem Opfer, das zur Beichte kommt, ein Gespräch außerhalb des Beichtstuhls anbieten, um dann auf die Unterstützung und weitere Beratung durch Therapeuten und Anwälte hinzuweisen. 

Wenn die Kirche nicht in der Lage ist, besser zu erklären, warum sie Missbrauchstäter oder andere Schwerverbrecher nicht vor der Justiz schützt – und warum das Beichtgeheimnis dazu beitragen kann, Kinder und schutzbedürftige Erwachsene zu schützen –, könnten die staatlichen Gesetzgeber die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses ins Visier nehmen. Wenn die Kirche mehr tun würde, um den Beichtvätern zu helfen, einfühlsame Zuhörer und geschickte Vermittler der kirchlichen Morallehre zu sein, würde dies deutlicher machen, dass das Sakrament der Versöhnung ein Werkzeug im Kampf gegen Missbrauch sein kann, und es könnte zu einem besseren Verständnis des Sakraments der Versöhnung und mehr Vertrauen in die Beichtväter führen.

„Das Beichtgeheimnis schafft einen heiligen Raum, in dem ein Pönitent völlig frei ist, vor Gott alles auszusprechen, was ihn belastet.“

—  Zitat: Pater Hans Zollner SJ

Ich schlage vor, dass der Heilige Stuhl in Erwägung zieht, eine neue Instruktion für Beichtväter herauszugeben. Diese würde die Verpflichtung zur Einhaltung der Gesetze zur Meldung von Missbrauch außerhalb des Beichtstuhls beinhalten und auch das Beichtgeheimnis bekräftigen. Sie würde die persönliche Verantwortung des Beichtvaters betonen. Dies schließt die Verpflichtung ein, einen Täter aufzufordern, den Missbrauch zu beenden, sich selbst bei den gesetzlichen Behörden anzuzeigen und therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie würde bekräftigen, dass die Absolution für die Sünde des Missbrauchs nur erteilt werden kann, wenn nicht nur aufrichtige Reue gezeigt wurde, sondern auch die Bereitschaft, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. 

Die Instruktion würde auch deutlich machen, dass der Beichtvater im Falle eines Opfers, das über seinen Missbrauch spricht, mit Emotion und Respekt zuhören muss. Der Priester könnte dann anbieten, die Person, die über erfahrenen Missbrauch spricht, außerhalb des Beichtstuhls zu treffen und sie zu ermutigen, sich an Therapeuten und Anwälte zu wenden. Da viele Opfer, die zum ersten Mal über den Missbrauch sprechen, sich nicht trauen, erneut über das Geschehene zu sprechen, vor allem, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte, muss eine angemessene Begleitung gewährleistet sein. 

In der gleichen Anweisung sollte festgelegt werden, (1) an wen sich die Beichtväter wenden können, um die notwendige Klärung und Beratung zu erhalten, so dass sie in der Lage sind, Opfer und andere Personen, die Hilfe benötigen, an Spezialisten zu verweisen; (2) welche Verfahren ein Beichtvater einhalten muss, wenn eine Person – Täter oder Opfer – einem Treffen außerhalb der Beichte zustimmt; und (3) welche Ausbildung die Beichtväter bei der Erst- und Weiterbildung benötigen und welche Unterstützung und Begleitung die Beichtväter erhalten, damit sie mit moralischen und rechtlichen Grundsätzen umgehen können, die manchmal nicht leicht miteinander in Einklang zu bringen sind. 

Sorgfältige Abwägung zwischen Rechtsdurchsetzung und Religionsfreiheit

Der Kontext der Debatte über das Beichtgeheimnis ist das Verhältnis zwischen dem Staat und der katholischen Kirche und anderen religiösen Institutionen in einem säkularen, liberalen Staat. Aufgrund der Geißel des klerikalen sexuellen Missbrauchs und der Überzeugung in Europa und Nordamerika, dass die Kirchen es versäumt haben, das Problem angemessen anzugehen, wächst das Gefühl, dass der Staat eingreifen muss. Dies hat zu einem Spannungsverhältnis zwischen Kirche und Staat geführt, das eine sorgfältige Abwägung zwischen der Achtung der Rechtsdurchsetzungsbefugnisse des Staates und der Achtung der Religionsfreiheit erfordert. Eine gesunde Säkularität erkennt an, dass die Versuchung besteht, dass sich die Staaten gegenüber den Religionsgemeinschaften "zu weit aus dem Fenster lehnen", während eine gesunde Kirche weiß, wie sie dem Kaiser geben kann, was dem Kaiser gehört. 

Das Beichtgeheimnis schafft einen heiligen Raum, in dem ein Pönitent völlig frei ist, vor Gott alles auszusprechen, was ihn belastet, und – wenn er Reue zeigt – Vergebung, Versöhnung und Heilung zu finden. Die Tatsache, dass das Siegel in der Vergangenheit ein Vorwand für Missbrauch und andere Verbrechen war, sollte nicht dazu führen, dass dieses Mittel der Gnade verworfen wird. Aber es gibt komplexe Fragen in diesem Zusammenhang, die mit Sensibilität und vernünftigen Argumenten und im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kirche und Staat angegangen werden müssen. Vielleicht ist es an der Zeit, dass die Kirche klarere Anweisungen für die Ausübung des Sakraments der Versöhnung herausgibt, damit es von Beichtenden, Beichtvätern und Menschen außerhalb der Kirche besser als ein Ort der Sicherheit, der Heilung und der Gerechtigkeit verstanden wird.

Von Hans Zollner SJ