Kirchenrechtler Ohly: Glaube wird bei Synodalem Weg zum Spielball
Der Kölner Kirchenrechtler Christoph Ohly kritisiert eine aus seiner Sicht vorherrschende Denkweise beim Reformdialog der Kirche in Deutschland: "Wenn in den Foren des Synodalen Weges Glaubensaussagen nur solange anerkannt werden, wie sie vor der Vernunft oder vor einer wie immer gefundenen Mehrheit der Gläubigen Bestand haben, werden spätestens da die Folgen einer Trennung zwischen Glaube und Vernunft offenkundig", schreibt er in einem Beitrag für die Beilage "Welt&Kirche" der in Würzburg erscheinenden Wochenzeitung "Die Tagespost". Glaube und Glaubensaussagen würden so zum Spielball von Mehrheiten, monierte der Theologe.
Seiner Ansicht nach verdeutlichen die synodale Rede von der "Macht in der Kirche" und die damit einhergehende Forderung nach Teilung und Abgabe von "Macht" dies exemplarisch. Der Begriff "Macht" sei ein vornehmlich politischer. Die Macht, die in den Händen des Volkes und in denen der von ihm gewählten Repräsentanten liege, werde geteilt und in ihrer Ausübung einer gegenseitigen Kontrolle unterstellt. Diese politische Macht sei jedoch der Kirche als dem "Volk Gottes vom Leib Christi her" (Joseph Ratzinger) fremd.
Formen der Mitwirkung an der Ausübung der Vollmacht etabliert
Die Gemeinschaft der Gläubigen unterstehe nur dem "maßgebenden Wort ihres Herrn", führte Ohly weiter aus. Schon Christus habe seine Jünger vor einem Machtdenken gewarnt und diese getadelt, weil sie untereinander darüber gesprochen hätten, wer von ihnen der Größte sei. Das Einssein mit Christus durch die Taufe mache die Kirche zu einer Gemeinschaft Gleichwürdiger und -berechtigter, die nicht von einem politschen Machtdenken bestimmt seien, sondern unter der "Macht" der Wahrheit ihres Herrn stünden.
Die in der Kirche gegenwärtige "heilige Vollmacht" sei von Christus selbst den Aposteln übertragen und kontinuierlich durch das Weihesakrament weiter vermittelt worden, fügte der Theologe hinzu. Es sei aber falsch, diese Vollmacht als Ausdruck einer exklusiven Alleinverantwortung zu verstehen. Papst und Bischöfe bedürften der vielfältigen Unterstützung, um ihrer personalen Amtsverantwortung nachkommen zu können. Dies passiere etwa beim Diözesanbischof über Organe der Stellvertretung, die ihn aber auch zugleich kontrollierten.
Auch hätten sich kirchliche Formen der Mitwirkung an der Ausübung der Vollmacht etabliert, so der Kirchenrechtler. Exemplarisch seien die "stabilen pfarrlichen und diözesanen Räte" zu nennen: "Zu denken ist aber auch an singuläre Ereignisse: wie die aktuelle Weltsynode oder eine Diözesansynode, in der die gemeinsame und differenzierte Verantwortung am Auftrag der Kirche zum Tragen kommt." (KNA)