Urteil zur Regenbogen-Madonna: Bischof kritisiert "Entweihung"
Im Prozess um die Darstellung der Schwarzen Madonna von Tschenstochau mit einem Regenbogen-Heiligenschein hat der Bischof der Diözese Plock, Piotr Libera, die Zurückweisung der Berufung kritisiert. "Das ist für mich unverständlich. Meiner Meinung nach bedeutet es die Zustimmung zur Entweihung religiöser Symbole und zur Verletzung der Gefühle von Gläubigen", sagte Libera laut der polnischen Katholischen Nachrichtenagentur "KAI" (Donnerstag) nach dem Urteil. Solche Handlungen dürften niemals erlaubt werden.
Zuvor hatte das Bezirksgericht der Stadt Plock die Berufung gegen ein Urteil aus dem März 2021 zurückgewiesen, laut dem drei Frauen freigesprochen wurden. Die Darstellung der Schwarzen Madonna mit einem Regenbogen-Heiligenschein erfülle nicht den Tatbestand der Verletzung religiöser Gefühle, urteilte das Gericht. Die drei Aktivistinnen Elzbieta Podleśna, Joanna Gaztea-Iskandar und Anna Prus hatten im April 2019 in der Nähe der Kirche St. Maximilian Kolbe in Plock dagegen protestiert, dass unter dem Spruchband "Haltet uns vom Feuer des Unglaubens ab" der Pfarrei die Begriffe "LGBT" und "Gender" auf Holzstücken als Beispiele für Sünden genannt waren. Die Aktivistinnen hatten daraufhin eine Regenbogen-Fahne dazugelegt, was zu Protesten führte. Im Nachgang der Aktion verbreiteten sie das Bild der Schwarzen Madonna von Tschenstochau mit Regenbogen-Heiligenschein auf Aufklebern und Plakaten.
Hoffnung auf Wiederherstellung für das "zerrüttete Rechtsempfinden"
Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil aus dem März eingelegt. Die Berufungsverhandlung wurde krankheitsbedingt zweimal verschoben und am Mittwoch schließlich abgelehnt. Lediglich der Oberste Gerichtshof Polens kann laut Bericht das Urteil jetzt noch für ungültig erklären. "Wir sind nicht einverstanden mit dem Urteil, das von vielen bereits als offene Zustimmung des Staates zu Handlungen gegen die katholische Religion, die Ehre der Mutter Gottes und die mit ihr verbundenen Kultgegenstände sowie die Gefühle der Katholiken bezeichnet wurde", schrieben Bischof Libera, Weihbischof Miroslaw Milewski und der emeritierte Weihbischof Roman Marcinkowski nach dem Urteil in einer Erklärung, aus der "KAI" zitiert. "Wir hoffen zutiefst, dass das Gericht der zweiten Instanz in Übereinstimmung mit dem Gesetz gegen diese Schändung entscheidet und das zerrüttete Rechtsempfinden wiederherstellt."
Die Schwarze Madonna von Tschenstochau wird in Polen als nationales Symbol verehrt. Um Alter und Herkunft der Ikone ranken sich zahlreiche Legenden, seit sechs Jahrhunderten befindet sie sich im Kloster Jasna Góra in der schlesischen Stadt Tschenstochau. (cbr)