Kinderschutzexperte zum Münchner Missbrauchsgutachten

Zollner: Benedikts Stellungnahme für das Gutachten hat mich erstaunt

Veröffentlicht am 22.01.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Der Jesuitenpater Hans Zollner ist Leiter des Centre for Child Protection (CCP) in Rom.
Bild: © CCP

Rom ‐ Pater Hans Zollner, der Leiter des Safeguarding-Instituts in Rom, bewertet im Interview insbesondere die Erklärung von Benedikt XVI. für das Münchner Missbrauchsgutachten. Außerdem formuliert er seine Erwartungen an die Verantwortlichen.

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Nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens äußert der Leiter des internationalen Safeguarding-Instituts in Rom, Hans Zollner, seine Erwartungen an den emeritierten Papst Benedikt XVI. sowie die anderen Verantwortlichen. Im Interview sagt er auch, weshalb das jüngste Gutachten wertvoll ist und was darauf folgen sollte.

Frage: Pater Zollner, Sie waren von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) vorab zu dem Gutachten befragt worden. Was genau war Ihr Beitrag?

Zollner: Was ich kannte war jener Teil, in dem die Gutachter über die möglichen theologischen, kirchenrechtlichen und systemischen Konsequenzen schreiben. Ich habe keine einzige Akte gesehen, keine einzige Stellungnahme eines Zeitzeugen. Nur zu den theoretischen Folgerungen der Gutachter habe ich meine Einschätzung gegeben. Das habe ich im Übrigen auch beim WSW-Gutachten für Aachen und dem ersten für Köln gemacht.

Frage: Wie bewerten Sie das Endergebnis?

Zollner: Meine Anmerkungen sind aufgenommen worden. Was dieses jüngste Gutachten nach den Reaktionen von Betroffenen und anderen so wertvoll macht, ist sein umfassenderer Ansatz. Es behandelt eben nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern misst das Geschehene auch am kirchlichen Selbstverständnis. Was im Übrigen auch der Auftrag war. Es zeigt zudem, dass ein von der Kirche in Auftrag gegebenes und bezahltes Gutachten sehr wohl unabhängig sein kann. Die Dinge werden klar angesprochen, die Methodik stimmt: Man hat nicht nur Akten ausgewertet, sondern auch Betroffene einbezogen und Zeitzeugen befragt.

Bild: ©KNA/Sven Hoppe/dpa/Pool

"Es erstaunt mich, dass er sich nur auf juristische, aussagerechtliche und kirchenrechtliche Aspekte beschränkt", so Pater Hans Zollner mit Blick auf die Stellungnahme von Benedikt XVI. für das Münchner Missbrauchsgutachten.

Frage: Wie genau sollte sich jetzt der ehemalige Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger, der emeritierte Papst Benedikt XVI., verhalten?

Zollner: Er sollte eine einfache, persönliche Erklärung abgeben. Darin könnte er etwa sagen: Ich erinnere mich nicht, an der betreffenden Sitzung teilgenommen zu haben. Wenn ich dabei war, habe ich einen Fehler gemacht und entschuldige mich. Selbst wenn der psychologische Erkenntnisstand damals ein anderer war, hätte ich der Sache mehr Aufmerksamkeit widmen sollen. Das tut mir leid.

Frage: Wie bewerten Sie seine 82-seitige Einlassung?

Zollner: Es erstaunt mich, dass er sich nur auf juristische, aussagerechtliche und kirchenrechtliche Aspekte beschränkt. Es fehlt das Bewusstsein, dass es auch um die menschliche Seite und um die Außenwahrnehmung geht. Das sieht man an dem Beispiel mit dem masturbierenden Priester vor minderjährigen Mädchen. Es sei zu keiner Berührung gekommen und daher kein Missbrauch, steht in der Stellungnahme, die Benedikt unterschrieben hat. Im Übrigen höre ich aus dem Vatikan große Verwunderung, dass diese Stellungnahme nicht mit anderen Stellen abgesprochen wurde.

Frage: Besteht das Kirchenrecht nicht auf den Begriff "Verstoß gegen das sechste Gebot", um damit möglichst viele Verhaltensweisen fassen zu können?

Zollner: Eben. Darin sieht man, wie fragwürdig die Begründung von Benedikt ist, denn sie kann je nach Belieben ausgelegt werden.

„Aufklärung im Sinne von Aktenstudium und Zeitzeugenbefragung ist nur ein Element von Aufarbeitung. Jetzt muss das Vertrauen der Geschädigten langsam wiedergewonnen werden.“

—  Zitat: Pater Hans Zollner

Frage: Was folgt aus dem jüngsten Gutachten?

Zollner: Aufklärung im Sinne von Aktenstudium und Zeitzeugenbefragung ist nur ein Element von Aufarbeitung. Jetzt muss das Vertrauen der Geschädigten langsam wiedergewonnen werden, etwa durch den Ausbau einer Ombudsstelle, die mehr ist als diözesaner Ansprechpartner. Man muss auf Gemeinden und Familien zugehen, wo es Irritationen und Spaltungen gab und gibt. Ein Klima schaffen, in dem Wunden heilen können.

Frage: Was erwarten Sie von den im Gutachten als verantwortlich Genannten?

Zollner: Sie sollen jeder einzeln, konkret, wahrnehmbar und verständlich Stellung beziehen und signalisieren, dass man verstanden hat. Die Anwältin Westpfahl hat etwas gesagt, was mir in meinen Vorträgen auch bei Theologinnen und Theologen aufgefallen ist: Kirchenvertreter erwecken den Anschein, als glaubten sie nicht an die Wirkkraft des Sakramentes der Versöhnung – die Beichte –, wenn es um die Sünden und das Versagen von Verantwortungsträgern geht. Gewissenserforschung – das wäre das Gutachten -, Bekenntnis, Reue und ein Akt der Wiedergutmachung – all das sind nach klassischer katholischer Lehre die Bedingung für Vergebung. Das gilt für Einzelne wie Diözesen und Bischofskonferenzen.

Von Roland Juchem (KNA)