Eigentlich sollte am Dienstag Nachtragsanklage verlesen werden

Wegen Missbrauchs angeklagter Priester U. hat Corona

Veröffentlicht am 08.02.2022 um 10:05 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Weitere Missbrauchsvorwürfe gegen den Kölner Priester U., die über die ursprüngliche Anklageschrift hinausgehen, sollten am Dienstag als Nachtragsanklage vor Gericht verlesen werden. Doch nun gibt es in dem Fall Verzögerungen.

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Im Prozess gegen den wegen Missbrauchs angeklagten Priester U. aus dem Erzbistum Köln gibt es Verzögerungen. Der Angeklagte sei am Montag zweimal positiv auf Corona getestet worden und könne daher nicht zur Verhandlung erscheinen, erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Christoph Kaufmann, am Dienstag. Auf die beiden Schnelltests folge nun ein PCR-Test, dessen Ergebnis wohl am Mittwochabend vorliegen werde.

Am Dienstag hätte eigentlich die sogenannte Nachtragsanklage vor dem Gericht verlesen werden sollen. Dabei bezieht das Gericht weitere Missbrauchsvorwürfe gegen U., die über die ursprüngliche Anklageschrift hinausgehen, in das laufende Verfahren mit ein.

Der ehemalige Gummersbacher Priester und Krankenhausseelsorger in Wuppertal steht seit November vor Gericht, weil er sich zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen an seinen drei minderjährigen Nichten vergangen haben soll – davon in 3 Fällen schwer. Zudem soll der Geistliche im Januar 2011 zwei Mal eine Elfjährige missbraucht haben.

Urteil soll wie vorgesehen gesprochen werden

Mindestens vier weitere mutmaßliche Betroffene wurden dem Gericht während des Prozesses bekannt. Eine der Frauen habe an einem öffentlichen Verhandlungstag im Zuschauerraum gesessen und geweint, berichtete Richter Kaufmann bei der letzten Zeugenvernehmung vor einer Woche. Er habe sie angesprochen, sie habe ausgesagt und weitere mögliche Opfer benennen können.

Mindestens einen Teil der Vorwürfe hat der Priester inzwischen gestanden. Ende Januar war er wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Das Gericht sucht nun nach Ausweichterminen. Das Urteil soll laut Kaufmann trotz der Verzögerungen wie vorgesehen um den 24. Februar gesprochen werden. Dann hätte der Prozess, in dem auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße und der frühere Kölner Offizial Günter Assenmacher als Zeugen aussagten, beinahe auf den Tag genau drei Monate gedauert. Die Kölner Staatsanwaltschaft kündigte an, nach Ende des Hauptverfahrens gegen U. prüfen zu wollen, ob es rund um den Fall Anhaltspunkte für weitere Straftaten gibt. (tmg/KNA)