Auch im Bistum Limburg keine Kündigungen wegen sexueller Orientierung
Auch im Bistum Limburg wird es künftig keine Konsequenzen für Mitarbeitende aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Familienstands geben. Generalvikar Wolfgang Rösch erklärte am Freitag in einem Schreiben an die Bistumsmitarbeiter, er und Bischof Georg Bätzing gäben die Zusage, dass die Grundordnung in den entsprechenden Punkten ausgesetzt werde. "Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe wird keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen", so Rösch. Die Zusicherung gelte sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse und umfasse allen Gruppen von kirchlichen Dienstnehmern, somit auch die pastoralen Mitarbeiter sowie diejenigen, die mit einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnähmen. Gleichzeitig ermutige er alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum, eine ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen, betonte der Generalvikar.
Rösch schrieb weiter, dass die Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen sowie zu einer "Atmosphäre der Unsicherheit und Angst" geführt habe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien in ihrer Lebenssituation nicht wertgeschätzt worden. "Dadurch entstand viel Leid, und dafür bitte ich um Vergebung." Durch die breite innerkirchliche und gesellschaftliche Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht und die Grundordnung habe man erkannt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklafften. Im Bistum Limburg bekenne man sich zu Vielfalt und Diversität und wolle Angst und Unsicherheit überwinden. "Deshalb setzen wir uns für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein", so Rösch.
Auch in Trier keine Sanktionen
Auch das Bistum Trier hatte am Freitag erklärt, auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen oder nach einer Scheidung erneut zivil heiraten, zu verzichten und die Anwendung der aktuellen Regelungen auszusetzen. Generalvikar Ulrich von Plettenberg betone ebenfalls in einem Schreiben an die Bistumsmitarbeiter, dass er arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung nicht für angemessen halte. Er war federführend bei einem Offenen Brief von elf Generalvikaren deutscher Diözesen, der am Montag veröffentlicht worden war. In dem an Bischof Bätzing als Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gerichteten Schreiben forderten sie einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende. Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein. Unter den Unterzeichnern war auch der Limburger Generalvikar Rösch. In den vergangenen Tagen hatten mehrere deutsche Bistümer bereits den Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen erklärt, darunter Würzburg, Osnabrück, Essen, Münster, Paderborn und Aachen.
Eine Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative "#OutInChurch" ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe darstellen. Seit Start der Initiative mehren sich die Stimmen, die für eine Öffnung des kirchlichen Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des Synodalen Wegs wurde der Ruf nach Veränderungen laut. (mal)