Vatikan setzt Verfügungen gegen Pallottinerpatres außer Kraft
Die vatikanische Kleruskongregation hat in einem mutmaßlichen Missbrauchsfall Verfügungen des Dresdner Bischofs Heinrich Timmerevers gegen zwei Pallottinerpatres außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung sei in einem auf den 25. Januar datierten Schreiben damit begründet worden, dass die handelnden Personen zum Zeitpunkt des Geschehens nicht minderjährig gewesen seien und die Betroffene nicht als schutz- und hilfebedürftige Person anzusehen sei, teilte das Bistum Dresden-Meißen am Freitag mit. Da nicht anzunehmen sei, dass in dem Fall weitere Sachverhalte vorzutragen seien, akzeptiere Bischof Timmerevers diese Entscheidung und werde keinen Einspruch einlegen.
Timmerevers hatte Patres Seelsorgedienst in seinem Bistum untersagt
Konkret geht es in dem Fall um Missbrauchsvorwürfe, die eine Frau Anfang 2020 gegenüber dem Dresdner Bischof vorgebracht hatte. Damals beschuldigte sie einen der Patres, sie 1990 im Alter von 22 Jahren sexuell missbraucht zu haben; der zweite Pater habe den Missbrauch anschließend gedeckt. Timmerevers hatte daraufhin eine kanonische Voruntersuchung in Gang gesetzt und den beiden Patres schließlich im Oktober 2020 den Seelsorgedienst in seinem Bistum untersagt. Über seine Entscheidung hatte er laut Bistum auch die Glaubens-, Religiosen- und Kleruskongregation im Vatikan informiert und um Antworten auf offene Fragen gebeten.
Wie die Diözese am Freitag weiter mitteilte, hatten die beiden Pallottinerpatres im November 2020 zunächst die Rücknahme beziehungsweise Abänderung der bischöflichen Verfügungen verlangt. Da Timmerevers dies abgelehnt habe, hätten die Ordensleute einen Monat später "hierarchische Beschwerde" bei der Kleruskongregation eingelegt. Daraufhin habe die Kongregation im Januar 2021 die Wirkung der Verfügungen vorerst außer Kraft gesetzt und das Bistum um Stellungnahmen gebeten; diese habe die Diözese zwei Monate später abgegeben und um eine Aufhebung der Aussetzung des Vollzugs der Verfügungen gebeten. Gleichwohl habe der Präfekt der Kleruskongregation, Erzbischof Lazzaro You Heung-sik, nun entschieden, die Beschwerde der beiden Patres anzunehmen und die bischöflichen Dekrete nicht zu bestätigen.
Unstimmigkeiten zwischen Bistümern Dresden und Freiburg
Der Fall ist auch deshalb interessant, weil er laut Medienberichten zwischenzeitlich zu Unstimmigkeiten zwischen dem Bistum Dresden-Meißen und dem Erzbistum Freiburg über die Auslegung der Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz geführt hatte. Während Timmerevers ausreichende Anhaltspunkte für seine Verfügungen gegen die beiden Patres gesehen hatte, hatte das Erzbistum Freiburg, in dem die beiden Patres zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Missbrauchsvorwürfe lebten, erklärt, dass sich die Vorwürfe nicht hätten erhärten lassen und man deshalb keine kirchenrechtliche Grundlage für Verbote oder Maßnahmen gegenüber den beiden beschuldigten Ordensmännern sehe.
Der Pallottiner-Orden hatte die Vorwürfe gegen seine beiden Patres damals auf Anfrage zurückgewiesen. Von Missbrauch könne keine Rede sein. Zugleich warf der Orden Zeitungen, die über den Fall berichtet hatten, eine "völlig vorverurteilende Berichterstattung" ohne hinreichende "Tatsachen- und Beweisgrundlage" vor. Die Berichte hätten die Existenz und die Persönlichkeitsrechte der zwei Ordensleute "auf ungerechtfertigte Weise verletzt und teilweise zerstört". (stz)