Jahrelange Haftstrafe für argentinischen Bischof Zanchetta
Der argentinische Bischof Gustavo Oscar Zanchetta (58) ist wegen mehrfacher sexueller Übergriffe zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das teilte das zuständige Gericht in der Provinz Salta am Freitag mit. Zanchetta wurde nach der Urteilsverkündung sofort in Gewahrsam genommen. Medienberichten zufolge hatten ihn Zeugen während der nicht öffentlichen Verhandlung in den vergangenen Tagen belastet. Der Geistliche selbst sprach von einer Rachekampagne und beteuerte seine Unschuld.
Zanchetta wird vorgeworfen, in seiner Zeit an der Spitze der Diözese Oran zwei Seminaristen wiederholt sexuell belästigt zu haben. Gegen ihn wird zudem wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder ermittelt. Dabei geht es laut Berichten um Zuweisungen der Provinzregierung Salta. Diese seien für die Restaurierung eines Pfarrhauses sowie eine Vortragsreihe im örtlichen Priesterseminar beantragt gewesen – was beides aber nie stattgefunden habe.
Freund und Vertrauter des Papstes
Das Gericht folgte in fast allen Punkten der Staatsanwaltschaft, die tags zuvor ihr Plädoyer gehalten hatte – und offenbar von Fluchtgefahr ausging. Die Zeitung "La Nacion" berichtet, der Bischof werde seine Strafe in einem Gefängnis in Oran absitzen müssen.
Zanchetta gilt als Freund und Vertrauter von Papst Franziskus. Nach seinem Rücktritt als Bischof von Oran 2017 war Zanchetta nach Rom berufen worden, auf die neu geschaffene Stelle als Assessor bei der vatikanischen Vermögensverwaltung APSA. Nach einer vorübergehenden Suspendierung 2019 kehrte er 2020 zwischenzeitlich auf diesen Posten zurück. Der Bischof war immer wieder aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden. So gab die Staatsanwaltschaft in Argentinien 2019 bekannt, einen internationalen Haftbefehl gegen Zanchetta anzustreben. Er sei während der Ermittlungen weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar und somit unauffindbar gewesen, so die Begründung. Das zuständige Gericht hatte die Ausstellung eines Haftbefehls jedoch abgelehnt. (cbr/KNA)
4. März, 18.20 Uhr: Ergänzt um dritten Absatz.