Im Bistum Essen spenden nun auch Frauen die Taufe
Im Bistum Essen und damit der bundesweit ersten Diözese können künftig Laien – und darunter vor allem Frauen – die Taufe spenden. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck beauftragte in einem Gottesdienst 17 Pastoral- und Gemeindereferentinnen sowie einen Gemeindereferenten für diese sonst in der Regel Geistlichen vorbehaltene Sakramentenspendung, wie das Bistum am Montag mitteilte. Mit der Beauftragung der außerordentlichen Taufspenderinnen und -spendern reagiere das Bistum auf eine seelsorgerlich "schwierige Situation", die durch die rückläufige Zahl von Diakonen und Priestern entstanden sei.
In einem Gottesdienst im Essener Dom am Samstagabend hatten die Seelsorgerinnen und der Seelsorger laut Bistum die entsprechenden Urkunden erhalten. In seiner Predigt erläuterte Overbeck, dass die Taufe ursprünglich nur von Bischöfen gespendet worden sei. Im Laufe der Zeit sei diese Aufgabe auf Priester und Diakone übergegangen. Mittlerweile würden dafür auch nicht geweihte Schwestern und Brüder beauftragt.
Reaktion auf äußere Begebenheiten
"Kirche hat in den vergangenen 2.000 Jahren immer wieder auf äußere Gegebenheiten reagiert", sagte die Leiterin der Abteilung Glaube, Liturgie und Kultur im Bistum Essen, Theresa Kohlmeyer. "Heute haben wir zum einen weniger Priester als früher, zum anderen aber auch ein hohes Bedürfnis der Tauffamilien nach einer möglichst individuellen Begleitung und Gottesdienst-Gestaltung." Auf diese Situation reagiere das Ruhrbistum, indem weitere Seelsorgende in die Tauf-Praxis einbezogen würden, erläuterte die Theologin.
Die 18 neuen Taufspenderinnen und -spender üben den Angaben zufolge ihre neue Aufgabe zunächst auf drei Jahre befristet und im Rahmen einer kirchenrechtlichen Ausnahmegenehmigung aus. In den vergangenen zwölf Monaten haben zudem drei Gemeindereferentinnen Leitungsverantwortung in Pfarreien des Bistums übernommen.
In der katholischen Kirche ist die Spendung der Taufe grundsätzlich Klerikern vorbehalten. In Todesgefahr kann aber jeder taufen. Zudem erlaubt das Kirchenrecht weitere Ausnahmen. Canon 861 bestimmt, dass ein Bischof andere mit der Taufe beauftragen kann, wenn ein "ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert ist". So können im Schweizer Bistum Basel oder in der österreichischen Diözese Linz Laien, die als Gemeindeleiter oder Pfarrassistenten beauftragt sind, die Taufe spenden. (KNA)