Erstmals Erlaubnis: Transmann darf in Freiburg Religion unterrichten
Erstmals darf eine Transperson im Erzbistum Freiburg katholischen Religionsunterricht erteilen. Der Referendar aus Waldshut, der sich als Mann identifiziert, darf künftig als Lehrer an staatlichen Schulen katholische Religion unterrichten. Dies bestätigte die Erzdiözese Freiburg am Mittwoch auf Anfrage. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) berichtet. Es dürfte bundesweit einer der ersten Fälle sein.
Allerdings erhielt der Referendar nicht die übliche, förmliche Erlaubnis der "Missio canonica" des Erzbischofs, sondern eine vom Generalvikar unterschriebene "unbefristete Unterrichtserlaubnis". Die Missio könne wegen der geltenden kirchenrechtlichen Regeln nicht ausgestellt werden, hieß es. An den staatlichen Schulen würden aber beide Dokumente gleichermaßen anerkannt. An kirchlichen Einrichtungen kann er mit der Erlaubnis laut SWR aber nicht unterrichten.
Der Verwaltungschef des Erzbistums, Generalvikar Christoph Neubrand, bezeichnete die Unterrichtserlaubnis als Einzelfallentscheidung und nicht als Paradigmenwechsel. Allerdings berieten die Bischöfe aktuell über grundsätzliche Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Im konkreten Fall sei entscheidend gewesen, so Neubrand, dass bei dem Referendar spürbar sei, dass er "mit Leib und Seele Religionslehrkraft werden will. Er brennt für dieses Thema."
Synodaler Weg forderte Änderung der Kriterien für Missio-Vergabe
Der angehende Religionslehrer war auch an der Aktion "#Outinchurch" beteiligt, bei der sich bundesweit Mitarbeitende der Kirche, Priester und Religionslehrkräfte als queer und homosexuell geoutet haben. Er war ein Protagonist des dazugehörigen ARD-Dokumentarfilms. Dem SWR sagte er nun: "Das ist auf jeden Fall eine große Erleichterung, weil jetzt einfach Sicherheit besteht, wie mein weiterer Weg aussehen kann." Er hatte angekündigt, seine Partnerin zu heiraten.
Das katholische Kirchenrecht stellt für die Erlaubnis, Religionsunterricht zu erteilen, hohe Ansprüche an die Bewerber. Beispielsweise wurde wiederverheirateten Geschiedenen oder Paaren in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Lehrerlaubnis verweigert. Auf seiner dritten Synodalversammlung hatte der Synodale Weg in erster Lesung einen Beschlusstext verabschiedet, in dem neben einer Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes auch eine Änderung der Ordnungen für die Vergabe der Missio gefordert wurde, so dass der Familienstand keine Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse hat. Die Stellung von Transmenschen wurde darin nicht explizit thematisiert. Als erstes Bistum hatte die Diözese Limburg Ende Februar angekündigt, bei der Vergabe der Missio künftig nur noch die Identifikation mit den Werten der Kirche vorauszusetzen.
Kirchliche Lehre geht von Zweigeschlechtlichkeit aus
Die Kirche geht von einer Zweigeschlechtlichkeit aus und lehnt Positionen ab, die eine darüber hinausgehende Vielfalt von Geschlechtern vertreten. "Transsexualismus" wird von ihr als "rein psychische Störung" betrachtet. Gemäß dem Katechismus der Katholischen Kirche muss jeder Mensch "seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen" (Nr. 2333 KKK).
Papst Franziskus hatte sich 2016 gegen eine Ausgrenzung von Transsexuellen in der Kirche gewandt. "Die Tendenzen und hormonelle Ungleichgewichte bringen viele Probleme mit sich, und wir müssen vorsichtig damit sein zu sagen, dass alles dasselbe wäre", so der Papst. Transsexuelle sollten wie auch Lesben und Schwule vielmehr von den Gemeinden integriert, begleitet und "näher zu Gott" geführt werden. Im Leben müsse man "die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Die Sünde ist die Sünde", so Franziskus, der sich zugleich erneut gegen die "Gendertheorie" aussprach. Es sei eine Sache, wenn Personen ihr Geschlecht ändern; eine andere sei es aber, dies in den Schulen zu lehren, um einen gesellschaftlichen Mentalitätswandel herbeizuführen. Das sei Ideologie. (fxn/KNA)