Neues Amt neben Generalvikar: Mainz strukturiert Bistumsleitung um
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat im Bistum das Amt der "Bevollmächtigten des Generalvikars" eingeführt und mit der Pastoralreferentin Stephanie Rieth besetzt. Wie das Bistum am Dienstag mitteilte, soll mit dieser Neustrukturierung der Bistumsleitung die Gesamtverantwortung des Generalvikars auf zwei Personen verteilt werden. Rieth tritt ihr Amt am 15. April an und wird zugleich als Ordinariatsdirektorin die Aufgabe der Dezernentin des Zentraldezernates im Bischöflichen Ordinariat Mainz antreten, die bislang durch den Generalvikar der Diözese, Weihbischof Udo Markus Bentz, wahrgenommen wurde. Kohlgraf betonte, dass es künftig keine zwei Generalvikare geben werde: "Die Einheit dieses Amtes bleibt erhalten, aber die vielfältigen Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt." Der Bischof stellte das neue Amt in den Kontext der Kurienreform von Papst Franziskus. In der Kirche sollen nicht nur Priester und Bischöfe entscheiden, so Kohlgraf: "Nicht nur Geistliche, sondern alle Gläubigen sind ausgesandt, unsere Kirche und unsere Welt im Geist des Evangeliums zu gestalten. Leitung muss auch von denen mitbestimmt werden, über die sonst nur bestimmt wurde."
Generalvikar Bentz werde sich künftig auf die Moderation der Dezernate und die Strategie- und Steuerungskompetenz im Bistum konzentrieren. Die Aufgabenverteilung zwischen Bentz und Rieth regelt ein Dekret des Generalvikars, mit dem er Aufgaben an sie delegiert. Die Bevollmächtigte des Generalvikars wird demnach diesen nicht nur grundsätzlich in allen Belangen nach außen und innen vertreten können, sondern eigenverantwortlich Aufgaben des Generalvikars an dessen Stelle wahrnehmen. Die Vollmacht berührt keine Aufgaben oder Tätigkeiten, die wegen ihres sakramentalen oder liturgischen Bezuges einem Kleriker vorbehalten sind. Anders als das Amt des Generalvikars, das automatisch mit der Amtszeit seines Bischofs endet, ist im Bischöflichen Dekret festgelegt, dass die Bevollmächtigte bei einer Sedisvakanz im Bistum Mainz weiter im Amt bleibt. Die Zuständigkeiten in der Sedisvakanz bedürfen der Bestätigung durch den Diözesanadministrator. Die Geschäftsverteilung zwischen Generalvikar und Bevollmächtigter soll alle fünf Jahre evaluiert werden.
Rieth sieht in ihrem neuen Amt eine Pionierarbeit. Das werde für viele ein Umdenken erfordern. "Deshalb braucht es auch viel Kommunikation, um die ein oder andere anfängliche Unklarheit im konkreten Arbeitsalltag zu klären", so Rieth, die seit 2019 Persönliche Referentin des Generalvikars ist. Die 47-jährige Theologin ist seit 2002 Pastoralreferentin. Nach Einsätzen an Schulen und in der Gemeindepastoral wurde sie Referentin in der Diözesanstelle "Berufe der Kirche" und später Ausbildungsreferentin im Pastoral- und Ausbildungsseminar für Kapläne und Pastoralassistentinnen und -assistenten im Bistum Mainz. Zu dem künftig von ihr geleiteten Zentraldezernat gehören bislang unter anderem die Bischöfliche Kanzlei, die Rechtsabteilung, die Medienabteilungen, die EDV-Abteilung, das Rechnungsprüfungsamt, das Dom- und Diözesanarchiv, das Institut für Mainzer Kirchengeschichte und die Stiftungsabteilung.
Das Kirchenrecht sieht das Amt des Generalvikars vor, der den Bischof, "mit ordentlicher Gewalt ausgestattet, ihm bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht" (can. 475 § 1 CIC). Generalvikare müssen zwingend Priester sein. In den vergangenen Jahren haben mehrere deutsche Bistümer ihre diözesane Verwaltung umstrukturiert und neben dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Amt des Generalvikars Leitungspositionen eingerichtet, die von Laien besetzt werden können. Seit 2019 leitet die Juristin Stephanie Herrmann das Ordinariat der Erzdiözese München und Freising als "Amtschefin". im Erzbistum Hamburg wurde 2019 das Amt eines Verwaltungsdirektors eingeführt, seit 2020 hat das Bistum Eichstätt einen Amtschef und das Erzbistum Bamberg eine Ordinariatsdirektorin. (fxn)