Verhalten disqualifiziere den DBK-Missbrauchsbeauftragten

Betroffene werfen Ackermann "Verletzung von Mindeststandards" vor

Veröffentlicht am 14.04.2022 um 14:50 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Trier ‐ Nach der Offenlegung des bürgerlichen Namens einer Missbrauchsbetroffenen im Bistum Trier reißt die Kritik an Bischof Stephan Ackermann nicht ab. Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz sieht darin einen "eklatanten Machtmissbrauch".

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Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fordert eine strukturelle und personelle Neuordnung im Themenfeld Missbrauch, Aufarbeitung und Prävention. Zum Hintergrund weist der Beirat darauf hin, dass der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, kürzlich den Klarnamen einer unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offen gelegt hatte. Dies ziehe "einen eklatanten Vertrauensverlust nach sich", heißt es in einer am Donnerstag in Bonn veröffentlichten Erklärung: "Dieses Verhalten disqualifiziert den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, weil es die Mindeststandards für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verletzt."

Die Frau aus dem Bistum Trier, die selbst Angestellte des Bistums ist, hatte als "Karin Weißenfels" mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vor rund 30 Jahren berichtet. Ackermann hatte ihren bürgerlichen Namen vor etwa 40 Mitarbeitenden des Bistums genannt. Er unterschrieb danach eine Unterlassungserklärung und bat die Frau um Entschuldigung. Betroffeneninitiativen hatten den Bischof für die Aufhebung der Anonymität kritisiert und seinen Rücktritt als Missbrauchsbeauftragter gefordert. Ackermann hatte laut Mitteilung seines Bistums vom Montag an die Betroffene gewandt und um Entschuldigung gebeten

Verletzung stelle "eklatanten Machtmissbrauch" dar

Ackermann habe "mit seinem Verhalten das persönliche Schutzinteresse eines schwer traumatisierten Menschen geschädigt", kritisiert nun der Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz. Es sei unerheblich, in welchem Kontext und mit welcher Motivation der Bruch des Pseudonyms stattgefunden habe. Mit dessen Nutzung mache die Betroffene bewusst und unmissverständlich deutlich, "dass sie diesen Schutzraum in den von ihr selbst definierten Kontexten benötigt und aufrechterhält. Die Verletzung dieses Schutzraums stellt einen eklatanten Machtmissbrauch und eine erneute Retraumatisierung der Betroffenen dar", heißt es.

Betroffene müssten sich darauf verlassen können, "dass ihre Persönlichkeitsrechte zu jedem Zeitpunkt unbedingt gewahrt bleiben, wenn sie sich der Institution Kirche gegenüber offenbaren", mahnt der Betroffenenbeirat. Dies sei "die unabdingbare Grundlage für jede Aufarbeitung". Das Gremium forderte die Bischofskonferenz und ihren Vorsitzenden, den Limburger Bischof Georg Bätzing, auf, zeitnah und gemeinsam mit dem Beirat nach Lösungen für eine Neuordnung zu suchen. (cbr/KNA)