Beraterstab ignorierte Ratschläge von Missbrauchsbeauftragter

Kritik an Neubesetzung des Betroffenenbeirats im Erzbistum Köln

Veröffentlicht am 27.04.2022 um 18:53 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln wird neu besetzt. Dazu gibt es Empfehlungen aus dem Haus der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung – diese werden aber ignoriert, die jetzigen Mitglieder bleiben im Amt. Das sorgt für Kritik.

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Die neue Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, kritisiert die turnusmäßige Neubesetzung des Betroffenenbeirats im Erzbistum Köln. Sie "bedauere sehr", dass der Beraterstab des Erzbistums den UBSKM-Empfehlungen für das aktuelle Auswahlverfahren nicht gefolgt sei, sagte Claus dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag).

Laut Zeitung hatte die für den Bereich "Aufarbeitung in den Kirchen" zuständige UBSKM-Referentin Jana Charlet unter anderem empfohlen, die Bewerbungsfrist für Betroffene zur Mitarbeit im Beirat deutlich zu verlängern und stärker auf Betroffene zuzugehen, um sie über die Möglichkeit einer Mitarbeit zu informieren. Auch sollte die Leitung des Auswahlverfahrens an eine unabhängige Stelle mit Betroffenenexpertise gehen und so der Partizipationsprozess für bisher nicht beteiligte Betroffene geöffnet werden.

Den Recherchen zufolge empfahl der Beraterstab in einer Sondersitzung zur Neubesetzung des Betroffenenbeirats am 19. April, die derzeit fünf Mitglieder des Betroffenenrats für eine zweite Amtszeit sowie zusätzlich zwei Kandidaten neu zu ernennen. Damit ignorierte das Gremium laut Zeitung die Ratschläge der UBSKM-Referentin.

Erzbistum: Beraterstab sei unabhängig

Das Erzbistum erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass der Beraterstab unabhängig sei. "Daher nimmt das Erzbistum weder positiv noch negativ zu Entscheidungen des externen Beraterstabs Stellung." Das satzungsgemäße weitere Vorgehen sehe vor, dass auf Grundlage dieser Entscheidung der Erzbischof die Mitglieder des Rates ernennt und zu einer konstituierenden Sitzung einlädt. "Zu gegebener Zeit" werde das Erzbistum darüber informieren. Ursprünglich hieß es, der Betroffenenbeirat werde sich im April neu konstituieren.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hob unterdessen als positiv hervor, dass das Erzbistum prüfen wolle, "welche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene geschaffen werden können, die sich nicht in Form eines Beirats organisieren wollen".

Der Betroffenenbeirat bestand zunächst aus zehn Mitgliedern. Die beiden Sprecher Patrick Bauer und Karl Haucke verließen das Gremium, nachdem die Erzdiözese Ende Oktober 2020 ein erstes Missbrauchsgutachten nicht wie zunächst angekündigt veröffentlichen ließ. Das Gutachten sei nicht rechtssicher, hieß es zur Begründung. Der Betroffenenbeirat bekundete zu diesem Schritt zunächst seine Zustimmung. Später erklärten Bauer und Haucke jedoch, sie seien überrumpelt worden. Auch andere Mitglieder verließen den Beirat. Derzeitiger Sprecher des Gremiums ist Peter Bringmann-Henselder. (KNA)