"Beutelsbacher Konsens" für die Religionspädagogik in der Diskussion

Braucht es Prinzipien für guten Religionsunterricht?

Veröffentlicht am 11.05.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Dortmund/Schwerte ‐ Wie sollen und dürfen Religionslehrkräfte ihre eigenen Ansichten in den Unterricht einbringen? Damit beschäftigen sich jetzt Religionspädagogen – sie wollen für den Religionsunterricht Fragen klären, zu denen es im Politikunterricht schon lange Konsens gibt.

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Seit fast 50 Jahren gibt es mit dem "Beutelsbacher Konsens" Grundsätze für die politische Bildung: Lehrende dürfen Schülerinnen und Schülern ihre Meinung nicht aufzwingen, sondern sollen sie befähigen, eine eigene Meinung zu bilden, zu vertreten und sich einzubringen. Themen müssen kontrovers dargestellt und diskutiert werden. In der religiösen Bildung gibt es einen derartigen Konsens bislang nicht. Ob sich das ändern muss, haben Religionspädagoginnen und -pädagogen Ende März bei einer Tagung diskutiert. Im Interview erläutern die Initiatoren Claudia Gärtner, Jan-Hendrik Herbst und Robert Kläsener, welche Prinzipien es für Religionsunterricht braucht.

Frage: Mit dem "Beutelsbacher Konsens" gibt es schon seit Jahrzehnten Grundsätze für die politische Bildung. Warum braucht es solche Prinzipien auch für die religiöse Bildung?

Gärtner: Um Fragen von Neutralität und Positionalität wird verstärkt gerungen. Lehrkräfte zögern, Position zu beziehen, sie sehen ihre Rolle eher moderierend als positionierend, auch in Fragen von Krieg und Frieden. Dabei wird häufig der Beutelsbacher Konsens zu Rate gezogen und aus ihm ein Neutralitätsgebot für Lehrkräfte abgeleitet – das ist aber eine Fehlvorstellung. Und das stellen wir auch im Religionsunterricht fest: Lehrkräfte wollen sich nicht positionieren – dabei gehört zum konfessionellen Religionsunterricht eigentlich, dass die Lehrkräfte ihre eigene religiöse Position reflektiert in den Unterricht hineinbringen können. Eins zu eins kann man den Beutelsbacher Konsens nicht für die Religionspädagogik übernehmen, daher haben wir überlegt, ob es so etwas Ähnliches für die Religionspädagogik braucht, und wie man die Grundsätze für die religiöse Bildung modifizieren müsste.

Frage: Und zu welchem Ergebnis sind Sie dabei gekommen?

Gärtner: Wir halten einen ähnliche gemeinsame Erklärung für die Religionspädagogik für sinnvoll, gerade deshalb, weil sich Lehrkräfte im konfessionellen Religionsunterricht auch positionieren müssen – und dann muss geklärt werden, in welchem normativen Rahmen sie das tun.

Frage: Eigentlich besteht bereits ein normativer Rahmen für Religionsunterricht: Für die Verleihung der Missio canonica ist die Voraussetzung, dass die Lehrkraft den Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche" erteilt. Problem gelöst, nächstes Thema?

Gärtner: Nein, Problem nicht gelöst. Der Religionsunterricht wird von Lehrkräften unterrichtet, die eine staatlich-theologische Ausbildung besitzen und gleichzeitig von der Kirche die Missio verliehen bekommen haben. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen kirchlicher Lehre, staatlicher Ausbildung und theologischer Reflexion der kirchlichen Lehre und müssen mit Debatten über die kirchliche Lehre wie bei #OutInChurch und dem Umgang mit Missbrauch umgehen und kontroverse Fragen kontrovers behandeln.

Herbst: Um diese Spannung rechtlich zu konkretisieren: Nach dem Grundgesetz ist der Religionsunterricht in allgemeinen Schulen den Bildungszielen der Schule verpflichtet. Religionsgemeinschaften, die das Recht wahrnehmen, Religionsunterricht an staatlichen Schulen durchzuführen, müssen sich an die Verfassung halten. Auch für den konfessionellen Religionsunterricht ergibt sich daraus eine Orientierung am Grundgesetz, an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und damit eine Verpflichtung auf den Gleichheitsgrundsatz und Gleichberechtigung. Schon hier entstehen Spannungen zur kirchlichen Lehre, die Gleichheit zum Teil anders versteht.

Zur Person

Claudia Gärtnerist Professorin für Praktische Theologie an der TU Dortmund, Jan-Hendrik Herbst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praktischen Theologie an der TU Dortmund, Robert Kläsener leitet den Fachbereich politische Bildung der Kommende Dortmund. Zusammen haben sie Ende März die religionspädagogische und politikdidaktische Tagung "New Bottle, Old Wine? Ein neuer Blick auf politische Themen in der religiösen Bildung mit Jugendlichen" in der Katholischen Akademie Schwerte organisiert.

Frage: Auch der Beutelsbacher Konsens befasst sich mit kontroversen Fragen. Lässt sich das in die religiöse Bildung übertragen?

Herbst: Das Kontroversitätsgebot aus dem Beutelsbacher Konsens besagt, dass das, was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, auch im Politikunterricht kontrovers diskutiert werden sollte. Hierbei stellt sich mit Blick auf den Religionsunterricht die Frage, wie man das für den Religionsunterricht konkretisieren kann. Man könnte etwa sagen: was in Religion, in Kirche, in Theologie kontrovers ist, das sollte auch im Religionsunterricht kontrovers diskutiert werden. Was aber, wenn zwischen diesen verschiedenen Bereichen Kontroversen bestehen, also beispielsweise zwischen Theologie und kirchlichem Lehramt? Wie thematisiert man solche Kontroversen, und wie gehen Lehrkräfte mit ihrer eigenen Position um?

Kläsener: Positionalität, also die eigene Position deutlich zu machen, ist eine Ressource, die kirchliche Bildung hat und die im Religionsunterricht wichtig ist, damit die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich an dieser Position zu reiben und daran ihren eigenen Bildungsprozess zu gestalten. Das fehlt, wenn eine Lehrkraft ihre Rolle nur moderierend versteht.

Frage: Vor kurzem gab es eine Umfrage unter Religionslehrkräften. Demnach sehen 91 Prozent der Religionslehrerinnen und Religionslehrer bei ihren eigenen Überzeugungen Differenzen zum Lehramt der Kirche. Religionsunterricht muss aber nach staatlichem wie nach kirchlichem Verständnis in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden. Braucht es in religionspädagogischen Prinzipien dann nicht vor einem Kontroversitätsgebot zunächst so etwas wie ein "Orthodoxieprinzip", dass zum Religionsunterricht auch eine Darstellung der Lehre der Kirche gehört?

Gärtner: Wenn die Lehrkräfte in dieser Umfrage sagen, dass sich 91 Prozent in gewissen Punkten in Distanz zur Kirche sehen, ist das zunächst eine sehr allgemeine Aussage, die nicht stark differenziert, wo die Dissense sind. Die liegen nämlich in der Regel nicht in zentralen Bereichen der Dogmatik wie der Christologie, sondern eher im Bereich der Ethik, vor allem der Sexualmoral. Ich finde es viel eher erstaunlich, dass die befragten Religionslehrkräfte trotz dieser auch von ihnen selbst wahrgenommenen Spannung klar sagen, dass sie weiterhin Religionslehrer- und lehrerinnen sein wollen, dass für sie etwas an der christlichen Botschaft so wichtig ist, dass sie es weiterhin in der Schule vermitteln wollen. Das ist eine Ressource für den Religionsunterricht. Zumal in der Umfrage gar nicht erhoben wurde, was und wie sie unterrichten. Nur weil in der eigenen Position Distanz zu vermeintlich "orthodoxen" Positionen besteht, heißt das nicht, dass sie nicht thematisiert werden. Lehrkräfte erleben diese Spannung, weil sie kirchliche Themen thematisieren und im weltanschaulich pluralen oder säkularen Kontext der Schule feststellen, dass Schülerinnen und Schüler das kaum nachvollziehen können.

Herbst: Auch die kirchlichen Grundsatzüberlegungen zum Religionsunterricht geben da einige gute Hinweise, zum Beispiel der Würzburger Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule", in dem klar gesagt wird, dass der Religionsunterricht darauf zielt, dass die Schülerinnen und Schüler einen verantwortlichen Umgang mit ihrem Glauben finden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es natürlich notwendig, dass sie, wenn es sie gibt, die lehramtliche Position kennenlernen, um sich mit ihr auseinanderzusetzen zu können. Aber ebenso formuliert das Papier, dass es gilt, eine Hierarchie der Wahrheiten zu beachten, zum Beispiel bei ethischen Fragen, wo Gewissensentscheidungen möglich sind. Lehrkräfte dürfen eine kritische Distanz zur Kirche bei gleichzeitiger Loyalität haben.

Frage: Ein weiterer Grundsatz des Beutelsbacher Konsenses ist das Überwältigungsverbot – gerade bei Glaubensüberzeugungen dürfte das auch relevant sein.

Gärtner: Von kirchen- oder religionskritischen Menschen wird oft unterstellt, dass im Religionsunterricht die Lehrkraft überwältigen würde und quasi missionierend religiöse Inhalte vermitteln wolle. Aber gerade weil wir in einer Zeit der Postsäkularität mit einer weltanschaulichen Vielfalt leben, ist eigentlich die Gefahr, von Religion überwältigt zu werden, gar nicht mehr so groß. Es ist eher die Frage, ob Kontroversität nicht erst gefördert wird, indem ich religiöse Themen in Debatten einspiele. Diese Perspektiven sind nicht in allen Debatten präsent. Ob das in Form einer kirchlich orthodoxen Perspektive sein muss oder anders, sei dahingestellt. Aber ich glaube, dass wir nicht so sehr Gefahr laufen, von dem Überwältigungsverbot eingeholt zu werden, als vielmehr, dass die postsäkulare Gesellschaft eher unterkomplex ist, weil religiöse Perspektiven nicht darin vorkommen.

„Der Beutelsbacher Konsens ist nie angetreten, zum Goldstandard zu werden, sondern er hat durch seine konsensuelle, diskursive, teils auch unspezifische Art seine prägende Wirkung entwickelt. Wir würden uns freuen, wenn es unseren Überlegungen auch so ginge.“

—  Zitat: Claudia Gärtner

Frage: Der dritte Grundsatz des Beutelsbacher Konsenses ist die Schülerorientierung. Was bedeutet das für religiöse Bildung?

Herbst: Dieser Grundsatz wird tatsächlich in der Religionspädagogik oft weggelassen, obwohl er meines Erachtens eigentlich einer der produktivsten Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses ist. Im Grunde versucht dieser dritte Grundsatz zu formulieren, was politische Mündigkeit meint, und will das auch operationalisieren. Als Äquivalent für den Religionsunterricht könnte man von religiöser Mündigkeit sprechen. Auch hier ist die Würzburger Synode immer noch aktuell, wenn sie das erwähnte Ziel formuliert, dass Schülerinnen und Schüler einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Glauben erlernen: Wahrnehmen, Urteilen und Handeln können drei Modi sein, die dafür in der religiösen Bildung wichtig sind.

Frage: Wie katholisch im konfessionellen Sinn sind Ihre Überlegungen? Würde man einen ähnlichen Konsens für die evangelische oder auch jüdische und muslimische Religionspädagogik anders formulieren?

Gärtner: Bisher haben wir bei unserer Tagung in einem konfessionellen Rahmen diskutiert. Es wäre vorschnell, einen religionspädagogischen Konsens interreligiös auszuweiten. Zumindest eine ökumenische Perspektive sollte es aber geben, auch weil es Entwicklungen gibt, christlichen Religionsunterricht konfessionsübergreifend anzubieten.

Herbst: Es gibt auch durchaus spezifisch katholische Fragestellungen. Sei es durch bischöfliche und synodale Grundsatzpapiere, sei es durch katholische Besonderheiten. Das Spannungsfeld zwischen demokratischen Grundsätzen und kirchlicher Realität macht sich auf evangelischer Seite weniger oder anders bemerkbar. In einem Gespräch mit einer evangelischen Religionspädagogin wurde mir auch deutlich, dass wir manchmal sehr konfessionelle Begriffe verwenden, wo man das selbst gar nicht bemerkt: Eine katholische Kollegin hatte in einem Vortrag den Begriff "Option für die Armen" verwendet und gefragt, ob das nicht eine Rolle bei der Ausformulierung des Kontroversitätsgebots spielen müsse. Dieser Begriff, der aus dem katholischen Kontext kommt, war der evangelischen Kollegin aber nicht gängig.

Frage: Wie ist der weitere Fahrplan? Wann ist der Konsens fertig?

Herbst: 2023 wollen wir einen Sammelband zu unserer Tagung veröffentlichen, in dem auch die Erklärung publiziert werden soll. Momentan sichten wir die Beiträge dafür und entwerfen ein diskursives Verfahren, um zu einem Konsens zu kommen – auch wenn der Begriff "Konsens" etwas hochtrabend ist. Der Beutelsbacher Konsens wurde auch erst später wirklich zum Konsens, zunächst war es lediglich das Ergebnis einer kontrovers verlaufenden Tagung, die sich dann erst im Lauf der Zeit als konsensstiftend entpuppte.

Frage: Welche Verbindlichkeit schwebt ihnen vor? Ist das eine Erklärung, die man unterzeichnen kann oder nicht? Oder eine verbindliche Grundlage künftiger Ausbildung von Religionslehrkräften?

Gärtner: Wir haben keine Lobby im Hintergrund, die an Curricula arbeitet oder bischöfliche Papiere gestalten kann, wir konzentrieren uns auf die inhaltliche Arbeit. Der Beutelsbacher Konsens ist auch nie angetreten, zum Goldstandard zu werden, sondern er hat durch seine konsensuelle, diskursive, teils auch unspezifische Art seine prägende Wirkung entwickelt. Wir würden uns freuen, wenn es unseren Überlegungen auch so ginge.

Von Felix Neumann