500.000 Sternsinger

Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:56 Uhr – Lesedauer: 
Dossier: Dreikönig

Rund den 6. Januar sind in vielen Gemeinden Deutschlands die Sternsinger unterwegs. Mit einem Stern vorneweg besuchen jährlich 500.000 deutsche Dreikönigssinger die Häuser. Die als Könige verkleideten Kinder schreiben das Kreidezeichen "C+M+B" an den Türrahmen. Dabei steht dieses Kürzel nicht etwa für die Anfangsbuchstaben der Königs-Namen Caspar, Melchior und Balthasar, sondern bedeutet "Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus". Jahr für Jahr bringen die Sternsinger diesen Segen zu den Menschen und sammeln Spenden für notleidende Kinder in aller Welt.

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Video: © F. Lanz

Sternsingertag im Bistum Limburg

Sie erinnern damit an die drei weisen Sterndeuter der Weihnachtsgeschichte, aus denen in der Volksfrömmigkeit die "Heiligen Drei Könige aus dem Morgenland" wurden. Die drei Weisen sind die ersten, die mit den Geschenken Gold, Weihrauch und Myrrhe dem Messias huldigen. Meistens werden sie als Angehörige drei verschiedener Rassen dargestellt: Caspar als Afrikaner, Melchior als Europäer und Balthasar als Asiate. Der Bericht über die Sterndeuter zeigt, dass sich Gott in der Geburt Christi allen Menschen mit seiner Barmherzigkeit und Gerechtigkeit mitteilt und vor der ganzen Welt erscheint.

Deshalb feiert die katholische Kirche am Dreikönigsfest das Fest der Epiphanie, der Erscheinung des Herrn. Die Christen haben mit dem Ausdruck "Epiphanie" den römischen Begriff für das Auftreten eines Kaisers auf Jesus Christus übertragen, um zu verdeutlichen, dass dieser die Offenbarung Gottes ist. Während an Weihnachten die Menschwerdung Gottes gefeiert wird, wird nun die Göttlichkeit Jesu Christi in den Vordergrund gestellt. Die orthodoxen Christen feiern am Fest der Epiphanie hingegen ihr Weihnachtsfest. Im Vordergrund steht dabei der erwachsene Jesus, der sich taufen lässt und anschließend sein öffentliches Wirken beginnt. Das Fest der Taufe Jesu feiern die Katholiken der Westkirche am Sonntag nach dem 6. Dezember. In den Ländern Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg wird der 6. Januar als Feiertag begangen.