Vatikan: Kardinal Woelki hat Kirchenrecht nicht verletzt
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann haben aus Sicht des Vatikan bei der Finanzierung von Gutachten und Kommunikationsberatern im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung das Kirchenrecht nicht verletzt. "Nach eingehendem Studium" sei festgestellt worden, dass bei der Verwendung von 2,8 Millionen Euro aus dem sogenannten BB-Fonds keine Gremien des Erzbistums hätten beteiligt werden müssen, heißt es in einem vom Präfekten der römischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, unterzeichneten Schreiben an Woelki. Journalisten konnten am Dienstag Einblick in den Brief nehmen.
In der von Oktober bis Anfang März dauernden Auszeit Woelkis hatte Übergangsleiter Rolf Steinhäuser die Vergabe der Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen lassen. Im Raum stand der Verdacht, dass der Vermögensrat und das Domkapitel über die Ausgaben nicht entsprechend den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden seien.
Bei dem 1952 vom damaligen Kölner Kardinal Josef Frings (1887-1978) errichteten Fonds liege "keine Bindung an einen Stifterwillen vor", heißt es in dem Schreiben von Ouellet. Von daher sei der jeweilige Erzbischof befugt, frei über diese Finanzmittel zu verfügen. Es habe auch keine rechtliche Verpflichtung bestanden, die diözesanen Beispruchsgremien einzubeziehen, da es sich nicht um diözesanes Vermögen handele.
Woelki erleichtert
Woelki zeigte sich erleichtert und sprach von einer "guten Nachricht" aus Rom. Er bekundete die Hoffnung, dass dies "ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum" beitrage. Die Kommunikationsagentur, für die allein 820.000 Euro aufgewendet wurde, habe die Erzdiözese wegen der damaligen schwierigen Situation ihrer Medienabteilung eingeschaltet. Damals sei aber versäumt worden, einen Pauschalvertrag abzuschließen und die Beratung zu befristen. Weiter betonte der Erzbischof, dass die Entnahmen aus dem Fonds "immer transparent" erfolgt seien. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sei informiert gewesen. Zudem seien die Ausgaben unter der genehmigten Summe geblieben.
Der BB-Fonds – die Abkürzung steht für "Bedürfnisse des Bistums" – ist ein Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls. Der Fonds speiste sich von 1952 bis 1969 aus Kürzungen der Pfarrergehälter. Nach Angaben der Erzdiözese waren Ende 2020 noch 16,8 Millionen Euro in dem Fonds und damit 9,5 Millionen Euro weniger als Ende 2019. Aus dem Topf erhalten auch Missbrauchsbetroffene die kirchlichen Zahlungen in Anerkennung des Leids, weil dafür weder Kirchensteuermittel noch Diözesanvermögen verwendet werden sollen. Zudem beglich das Erzbistum über den BB-Fonds die Schulden eines Priesters in Höhe von fast einer halben Million Euro. Weiter teilfinanziert Woelki daraus die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT).
Die Übernahme der Schulden eines Priesters sei Hilfe in einer psychischen Ausnahmesituation, so Woelki. Heute würde er dies nicht mehr wiederholen. Zur KHKT sagte der Erzbischof, bei der Übernahme der Hochschule von den Steyler Missionaren sei es vor zwei Jahren darum gegangen, den Studierenden eine Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen. Nun müsse die für die Hochschule gegründete Stiftung eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Nach KNA-Informationen reichen die Mittel des BB-Fonds dafür nicht aus. Die Stiftung, die derzeit jährlich mehr als drei Millionen Euro aus dem Fonds erhält, sollte nach den ursprünglichen Plänen Sponsoren gewinnen. (KNA)
3.5., 14:05 Uhr: Ergänzt um weitere Details.