Keine Anklage gegen Nürnberger Jesuiten wegen Containerns
Der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt muss sich nicht wegen Containerns vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl eingestellt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Es habe nicht geklärt werden können, welche konkreten Lebensmittel Alt Ende Dezember aus welchen Supermärkten aus den Abfallbehältern entwendet habe. Alt hatte sich selbst angezeigt, um der Forderung an die Bundesregierung Nachdruck zu verleihen, den Umgang mit abgelaufenen Lebensmitteln gesetzlich zu regeln und eine Agrarwende einzuleiten.
Alt erklärte, dass er sich mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn nicht abfinden wolle. Auf die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens entgegnete er, dass er selbst Beweisfotos für seine Aktion geliefert habe. Hinter der Entscheidung vermutet er politische Gründe und sieht eine Bevorzugung, weil er Priester ist. Bei anderen Menschen wäre angesichts der geltenden Rechtslage und deren Auslegung durch die Gerichte ein solcher Fall "unverzüglich und mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Anklage gebracht worden". Man habe eine gerichtliche Befassung mit gesellschaftlich bedeutenden Themen vermeiden wollen.
Verweis auf Gleichbehandlungsgrundsatz
Er behalte sich vor, im Rahmen rechtlichen Gehörs weitere Details und Konkretisierungen eines Diebstahls zu den Akten zu geben, so der Jesuit. "Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft dann dem Legalitäts- und Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, die gegen mich geführten Ermittlungen wieder aufnimmt." So lange das sogenannte Containern nicht generell entkriminalisiert sei, gebe es keinen Raum für die Einstellung des Verfahrens gegen seine Person.
Die Aktion des Paters hatte große öffentliche Aufmerksamkeit erregt, vor allem auch in den sozialen Medien. Unter dem Hashtag "#JesuitundDieb" hatte er selbst auch um Spenden für seine Anwaltskosten geworben. Er wollte bewusst nicht auf Geld des Ordens zurückgreifen. (mal/KNA)
12.5., 16:10 Uhr: Meldung um aktuelle Stellungnahme von Alt ergänzt und aktualisiert.