DBK legt Entwurf für neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" vor

Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel

Veröffentlicht am 30.05.2022 um 13:44 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland soll sich das Arbeitsrecht grundlegend ändern. Für die neue "Grundordnung" legte die Deutsche Bischofskonferenz jetzt einen Entwurf vor.

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Die Regeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen sich grundlegend ändern. Am Montag veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes". Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen.

Als einziger Kündigungsgrund bliebe damit in der neuen Ordnung "kirchenfeindliches Verhalten" erfasst. Das öffentliche Propagieren von Abtreibung oder Fremdenhass, das Verunglimpfen von katholischen Glaubensinhalten, Riten und Gebräuchen sowie die Werbung für andere Weltanschauungsgemeinschaften während der Arbeitszeit sollen Beschäftigten der Kirche weiterhin verboten bleiben. Ein Austritt aus der Kirche zöge auch nach der neuen Ordnung in der Regel eine Entlassung nach sich. Davon sollen aber Ausnahmen möglich sein.

Entwurf von Arbeitsgruppe unter Kardinal Woelki

Der Entwurf wurde den Angaben zufolge von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki geschrieben. Die Beratungen sollen unter breiter Beteiligung von Gremien und Berufsgruppen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Der Neufassung liegt ein Systemwechsel im Verständnis zentraler Begriffe des katholischen Arbeitsrechts zugrunde. Für den Schutz des kirchlichen Charakters einer Einrichtung sollen nun zuerst die Führungskräfte verantwortlich sein. Die katholische Identität eines Unternehmens soll durch Leitbilder, eine christliche Organisationskultur und durch die Vermittlung christlicher Werte gestaltet werden. Dieser Wechsel von einem personenbezogenen zu einem institutionenorientierten Ansatz führt auch dazu, dass Loyalität erstmals in wechselseitigen Anforderungen von Mitarbeitenden und Dienstgebern zum Ausdruck kommt.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand für Sozial- und Fachpolitik im Deutschen Caritasverband, am 26. August 2021 in Berlin.
Bild: ©Jannis Chavakis/KNA

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Die deutschen Bischöfe werden laut Mitteilung erstmals in der zweiten Junihälfte über die neue Grundordnung beraten. Das Regelwerk war zuletzt 2016 modifiziert worden. Insbesondere wurden damals Kündigungsdrohungen gegen Beschäftigte wegen privater Lebensumstände abgeschwächt, allerdings nicht völlig gestrichen. Dies forderte zuletzt die Initiative "#OutInChurch". Auch beim Reformprojekt Synodaler Weg war das katholische Arbeitsrecht ein wichtiges Thema. Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung stellten die Bischöfe im März eine Änderung noch für dieses Jahr in Aussicht.

Caritas: "Paradigmenwechsel"

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa lobte die geplante Reform. "Der Entwurf für eine neue kirchlichen Grundordnung vollzieht den von der Caritas angeregten und notwendigen Paradigmenwechsel", sagte sie. An die Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betone der Entwurf die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil bei der Erbringung ihrer Leistungen sichtbar werden zu lassen.

Knapp 700.000 der 790.000 Mitarbeitenden der katholischen Kirche, für die die Grundordnung gilt, arbeiten den Angaben zufolge in Einrichtungen und Diensten der Caritas.

Der katholische Wohlfahrtsverband stehe für Vielfalt, deshalb sei eine Mitarbeit unabhängig von Herkunft, geschlechtlicher Identität und Religion möglich. "Diese Überzeugung lesen wir auch im Entwurf der Grundordnung: Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung, heißt es dort", sagte Welskop-Deffaa weiter. Die Caritas hoffe, "dass die Gremien der Bischofskonferenz sich im nun folgenden Entscheidungsprozess einmütig hinter diese Aussage stellen". (cph/KNA)

Update: 30.05., 19:50 Uhr: Ergänzt um das Caritas-Statement.