Beschwerde gegen Auflösung von "Totus Tuus" beim Vatikan erfolglos
Die Auflösung des kirchlichen Vereins "Totus Tuus Neuevangelisierung" durch den Bischof von Münster, Felix Genn, ist rechtmäßig. Am Donnerstag teilte das Bistum mit, dass das römische Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben mit einem Dekret vom 13. Juli die Entscheidung des Bischofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt und die Rechtsmittel des Vereins zurückgewiesen hat. Laut Bistum wurde der hierarchische Rekurs gegen die Entscheidung des Bischofs durch das Dikasterium in allen Punkten zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Dikasteriums können Rechtsmittel bei der Apostolischen Signatur, dem obersten Gericht der Kurie, eingelegt werden.
Die Auflösung des Vereins im vergangenen November entspreche den geltenden Rechtsvorschriften und sei angesichts des Schadens, der durch den Verein verursacht worden war, eine geeignete Maßnahme gewesen, zitiert das Bistum das Dekret. Auch die Aberkennung der Bezeichnung als katholischer Verein und das Verbot der Mitwirkung und Mitgliedschaft für Beschäftigte im pastoralen Dienst des Bistums sei rechtmäßig. Genn hatte in seinem Auflösungsdekret festgestellt, dass "die Verantwortlichen in der Vereinigung Totus Tuus nicht willens, bereit und in der Lage sind, die erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern dieser Gemeinschaft zum einen einzusehen und zum anderen die gravierenden Missstände auch abzustellen".
Die Verantwortlichen des Vereins hatten nach der Auflösung zunächst den Antrag an den Bischof gerichtet, sein Auflösungsdekret zurückzunehmen. Nach der Ablehnung des Widerspruchs stand damit die Beschwerde bei der zuständigen Kurienbehörde in Gestalt eines "hierarchischen Rekurses" offen. Das Bistum Münster war weltweit die einzige Diözese, in der "Totus Tuus" ab 2007 kirchenrechtlich anerkannt war. Das Bistum ging mit einer Visitation 2017 bis 2018 Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Die Rede war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe. Ein auf die Visitation folgender Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess, der 2020 mit einem Abschlussbericht endete, führte nach Angaben des Bistums zu keinem Ergebnis. Bereits 2019 hatte die Leitung der Gemeinschaft die Vorwürfe zurückgewiesen; es habe lediglich "kommunikative und zwischenmenschliche Fehler" gegeben. Zudem sprach sie von einer "Überforderung einzelner Mitglieder". (fxn)