Nach "Christ und Welt"-Gastbeitrag zu Abtreibungsregelungen

"Maria 1.0" fordert Rücktritt von ZdK-Präsidentin Stetter-Karp

Veröffentlicht am 18.07.2022 um 17:09 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ In "Christ und Welt" erklärte ZdK-Präsidentin Irme-Stetter-Karp, es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Die Initiative "Maria 1.0" übt scharfe Kritik an diesen Aussagen.

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Die konservative katholische Initiative "Maria 1.0" fordert die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, wegen deren Haltung zur Abtreibung zum Rücktritt auf. Dass sich "eine der obersten Vertreterinnen des Funktionärskatholizismus bei dem sensiblen und wichtigen Thema 'Lebensschutz' so explizit gegen die offizielle Lehre der katholischen Kirche stellt, erschreckt", heißt es in einer am Montag in Eichstätt veröffentlichten Erklärung.

Stetter-Karp hatte am Donnerstag in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" unter anderem erklärt, es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Insbesondere im ländlichen Raum sei das derzeit aber nicht der Fall. Erfahrungen zeigten zudem, dass die Abtreibungszahlen in Ländern mit restriktiveren Regelungen eben nicht niedriger, sondern höher seien.

Zugleich hatte die Präsidentin des katholischen Laiengremiums betont, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus Sicht des ZdK nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet werden dürfe. Sie verwies außerdem auf das Schutzkonzept einer doppelten Anwaltschaft für Mutter und Kind in der Beratung Schwangerer. Diese erfolge einerseits mit dem Ziel, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen, auch im Fall einer Behinderung.

Stetter-Karp: Selbstbestimmtes Ja

Andererseits sei die Beratung "ergebnisoffen", die Entscheidung könne letztlich nur bei der Schwangeren selbst liegen: "Das Leben eines Kindes lässt sich nur schützen, wenn die Mutter selbstbestimmt Ja zu ihrem Kind sagen kann."

Entschieden wandte sie sich gegen Forderungen aus der Politik nach einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung in Deutschland: "Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden." Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen - mindestens drei Tage vor dem Abbruch.

Stetter-Karps Äußerungen zu flächendeckenden Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche seien "klar gegen die katholische Lehre", so die Leiterin von "Maria 1.0", Clara Steinbrecher. Zudem positioniere Stetter-Karp sich bereits seit 1999 offen gegen das klare Nein der katholischen Kirche zur Abtreibung. Damals hatte die heutige ZdK-Präsidentin den Verein "Donum Vitae" mit gegründet, der Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet und dabei – anders als die offiziellen katholischen Beratungsstellen – auch Beratungsscheine ausstellt, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. (KNA)