81-Jähriger wurde von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen

Zivilrechtsverfahren gegen Kardinal Pell hat begonnen

Veröffentlicht am 04.08.2022 um 18:30 Uhr – Lesedauer: 

Sydney ‐ Gegen den australischen Kardinal George Pell gibt es Missbrauchsvorwürfe, auch wenn er letztinstanzlich freigesprochen wurde. Nun hat das zivilrechtliche Verfahren gegen ihn begonnen. Dafür gelten andere Regeln als im Strafprozess.

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Mit einer Vorverhandlung hat am Donnerstag vor einem australischen Gericht das zivilrechtliche Verfahren gegen Kardinal George Pell (81) und die Erzdiözese Melbourne begonnen. Ein Mann verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er einen Schock erlitten habe. Grund sind demnach Vorwürfe, dass sein Sohn 1996 von Pell sexuell missbraucht worden sei.

Bei der Vorverhandlung beantragten die Anwälte des Erzbistums Klageabweisung, wie örtliche Medien berichteten. Der Richter werde seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Sollte das Gericht dem Antrag des Erzbistums folgen, wäre der Kardinal der einzige Beklagte.

In letzter Instanz freigesprochen

Pell (81) war 2018 von einem Strafgericht in Melbourne wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. 2020 wurde er in letzter Instanz freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Eines der beiden angeblichen Opfer, Sohn des jetzigen Klägers, starb 2014 an einer Drogenüberdosis.

Der Ausgang des Strafprozesses ist vom zivilrechtlichen Verfahren unabhängig. Während im australischen Rechtssystem bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren für eine Verurteilung Plausibilität. (KNA)